Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-248
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Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg wird am 15.112012 im Zuge eines Sachberichtes über die Weiterführung der Schulsozialarbeit beraten. Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes stehen bis zum 31.12.2013 zur Verfügung. Durch die Bildung entsprechender Haushaltsreste wird eine Förderung bis spätestens 31.07.2014 möglich sein. Das Förderprogramm des Kreises endet am 31.07.2013, über eine Weiter-führung wurde bisher nicht entschieden. Durch Staatsvertrag wurde zwischenzeitlich vereinbart, dass die Einsparungen aus den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II von den
Kreisen u.a. für die Weiterführung der Schulsozialarbeit eingesetzt werden sollen. In welchem Umfang bzw. in welcher Höhe diese Förderung ausfallen wird, ist zur Zeit nicht absehbar.
Für die Mitarbeiterin entsteht dadurch eine äußerst unbefriedigende Situation, die durch die diversen Fördergrundlagen (Dauer; Höhe, Geldgeber) eigentlich schon seit Jahren besteht.
Nahezu alle größeren Städte sind bereits dazu übergegangen, die Arbeitsverträge ihrer
Mitarbeiter von der Befristung zu entbinden und auch neue Stellen entsprechend auszu-schreiben. Dadurch, dass der Stellenmarkt in den vergangenen Jahren aufgrund des stark
erhöhten Bedarfes heute nahezu abgeschöpft ist, entsteht hier, auch für das Amt, eine prekäre Situation. Will man gute und bewährte Kräfte im Arbeitsverhältnis halten, sollte man
die bestehenden Verträge an die Marktlage anpassen.
Die Entwicklung an den Schulen bzw. auch die gesellschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit nicht mehr aus dem täglichen Leben wegzudenken ist. Hier sollten finanzielle Überlegungen im Zweifel
in den Hintergrund rücken und vor allem die Aufgabe im Vordergrund stehen. Auch wenn eine zukünftige Förderung der Schulsozialarbeit in ihrem Umfang heute nicht sicher benannt werden kann, so ist doch davon auszugehen, dass eine Förderung erfolgen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Vertrag entsprechend anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der unklaren Sachlage, kann heute nicht sicher über finanzielle Auswirkungen berichtet werden. Die bisherige Förderung teilt sich für das Schuljahr 12/13 wir folgt auf:
- Kreismittel: 2.697,93 €
- Bundesmittel: 4.046,89 €
- Landesmittel: 9.416,88 € (Jahresbetrag 2012)
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt, auch nach dem 31.07.2013 die Schulsozialarbeit in dem bestehenden Umfang sicherzustellen und somit den entsprechenden Arbeitsvertrag anzupassen.Der Kreis Pinneberg wird aufgefordert, die Förderung für die Schulsozialarbeit mindestens im bisherigen Umfange aufrecht zu erhalten. Dazu gehören neben der Förderung des Kreises auch die Mittel aus dem BuT-Programm.
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