Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-247
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Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2013 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt ist mit jeweils 777.300 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A und B liegen mit 23.500 EUR bzw. 63.000 EUR auf Vorjahresniveau.
Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 80.000 EUR veranschlagt. Der Ansatz liegt damit um 20.000 EUR unter dem im Jahr 2012 veranschlagten Betrag. Zurzeit sind für das Haushaltsjahr 2012 Einnahmen von insgesamt 95.728,94 EUR zum Soll gestellt. Die weitere Entwicklung sollte abgewartet und ggf. über einen Nachtragshaushalt eine Anpassung vorgenommen werden.
Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2012 berechnet. Insgesamt sind rd. 268.100 EUR zu erwarten, was einem Zuwachs gegenüber 2012 von rd. 20.400 EUR entspricht.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich vorläufig auf insgesamt 124.500 EUR, das sind rd. 17.000 EUR mehr als 2012. Die Kreisumlage ist mit 198.900 EUR veranschlagt, gegenüber 2012 bedeutet dies eine geringfügige Mehrausgabe von 1.300 EUR. Die endgültige Festsetzung des Finanzausgleichs erfolgt im Januar 2013 durch das Innenministerium. Eventuelle Abweichungen von der vorläufigen Veranschlagung müssen über einen Nachtragshaushalt korrigiert werden.
Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2013 wird die Schulumlage auf insgesamt 307.500 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Bokel beläuft sich auf rd. 48.000 EUR.
Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Aufgrund fehlender aktueller Abrechnungen erfolgt vorläufig eine Veranschlagung in Höhe der Vorjahresbeträge in Höhe von insgesamt 102.300 EUR. Auch hier werden über den Nachtragshaushalt Anpassungen vorzunehmen sein.
Die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 48.400 EUR, davon entfallen rd. 31.200 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 16.200 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.
Der Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ schließt mit einer Unterdeckung von 10.000 EUR ab. Als Voraussetzung für eine Gebührenkalkulation wurde im Haushaltsjahr 2012 das diesbezügliche Anlagevermögen erfasst und bewertet. Die Gebührenkalkulation wird kurzfristig in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden voraussichtlich bis zum Sommer 2013 vorliegen. Danach werden die Unterlagen den Gremien der Gemeinde Bokel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2013 auf 659.300 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz beträgt 20,79 %. Auf die Gemeinde Bokel entfallen anteilig rd. 106.100 EUR.
Die Zuführungen des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt belaufen sich auf insgesamt 51.200 EUR. Hiervon entfallen 5.800 EUR auf den Pflichtbetrag in Höhe der ordentlichen Tilgung und 6.000 EUR auf die Rückstellung aus dem Abwasserbereich für die nächste Entschlammung der Klärteiche. Der Restbetrag von 39.400 EUR steht als freier Finanzspielraum für Maßnahmen des Vermögenshaushalts zur Verfügung.
Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt ist mit 51.200 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ebenfalls ausgeglichen.
Die veranschlagten Investitionen haben ein Volumen von insgesamt 9.300 EUR. Hiervon entfallen 7.300 EUR auf die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr – davon allein 6.000 EUR für die Anschaffung von Digitalfunkgeräten – und 2.000 EUR auf den Abwasserbereich.
Der noch laufende Kredit wird mit 5.800 EUR getilgt. Zum Ende des Jahres 2013 wird der Schuldenstand der Gemeinde Bokel noch 5.800 EUR betragen. Nach Rückzahlung dieses Betrages wird die Gemeinde Ende 2014 schuldenfrei sein.
Die Finanzierung der Investitionen und der Tilgung erfolgt aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt. Danach verbleiben noch 6.000 EUR zur Einstellung in die Sonderrücklage für die Klärteichentschlammung und 30.100 EUR als Zuführung zur allgemeinen Rücklage. Die Sonderrücklage für die Klärteichentschlammung wird sich Ende 2013 auf rd. 18.000 EUR angewachsen sein. Die allgemeine Rücklage wird über einen Bestand von rd. 156.000 EUR verfügen. Nach interner Festlegung sind hiervon rd. 13.000 EUR zweckgebunden für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges.
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel, die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2011 bis 2016 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen sowie von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 Kenntnis zu nehmen.
b) Die Gemeindevertretung Bokel beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2011 bis 2016 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen. Die Gemeindevertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 Kenntnis.
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