Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-243
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Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2013 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist mit jeweils 1.163.900 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15. November 2006 mit Wirkung ab 01. Januar 2008 die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2013 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 495.000 EUR ermittelt. Die Erhöhung gegenüber der Vorauszahlung 2012 (462.300 EUR) begründet sich aus der eingeplanten Tariferhöhung von 3 %, der zeitweisen Doppelbesetzung von Stellen im Rahmen der Altersteilzeit, eine bis zum 31. Dezember 2013 befristete neue Stelle für die Doppik-Einführung und eine zusätzliche Technikerstelle im Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung.
Die eigenen Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen belaufen sich auf insgesamt 177.400 EUR (Vorjahr 2012 = 187.600 EUR). Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen reduziert sich von 3,98 im Vorjahr auf jetzt 3,67. Grund hierfür ist die Stundenreduzierung bei der Stelle „Schulbusfahrerin“. Die Stellen des Hausmeistergehilfen bei der Grundschule Hörnerkirchen und der Sozialpädagogin sind befristet bis zum 30. Juni 2013 bzw. 31. Juli 2013.
Der Haushalt 2013 enthält keine Mittel mehr für das Strandfest und das Strandbad in Bokel. Nach dem Auslaufen des Pachtvertrages soll noch im Haushaltsjahr 2012 der Rückbau der diesbezüglichen baulichen Anlagen erfolgen. Der Haushalt 2012 sieht entsprechende Haushaltsmittel vor.
Der Anteil des Amtes Hörnerkirchen an den Unterkunfts- und Heizungskosten im Rahmen des SGB II ist mit 55.000 EUR veranschlagt.
Die Umlage für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen wird auf 307.500 EUR (2012 = 300.700 EUR) festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:
Bokel | 47.974,62 EUR |
Brande-Hörnerkirchen | 121.959,59 EUR |
Osterhorn | 36.414,47 EUR |
Westerhorn | 101.151,32 EUR |
Summe | 307.500,00 EUR |
Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Teilbeträge der Unterabschnitte 215 – Grundschule Hörnerkirchen – und 290 – Schülerbeförderung – sowie die Kapitaldienstleistungen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt.
Die Amtsumlage wird vorläufig in Höhe von 659.300 EUR (2012 = 660.100 EUR) erhoben. Der Umlagesatz beträgt 20,79 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:
Bokel | 106.010,13 EUR |
Brande-Hörnerkirchen | 259.580,55 EUR |
Osterhorn | 74.928,08 EUR |
Westerhorn | 218.781,24 EUR |
Summe | 659.300,00 EUR |
Die Berechnung der Amtsumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt. Die endgültige Berechnung erfolgt im Rahmen eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 nach Festsetzung des Finanzausgleichs 2013 durch das Innenministerium.
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt 35.000 EUR und entspricht damit dem Pflichtbetrag in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen.
Vermögenshaushalt
Das Volumen des Vermögenshaushaltes ist mit jeweils 442.700 EUR in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Für die Beschaffung von beweglichem Vermögen für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen sind 2.500 EUR veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus der Schulrücklage.
Die Grunderwerbskosten für das KiTa-Grundstück Küsterkoppel sind mit 5.200 EUR veranschlagt. Hierbei handelt es sich um die ratenweise Zahlung des bis einschließlich 2007 gestundeten Kaufpreises von 100.000 DM = 51.129,18 EUR. Seit 2008 wird der Kaufpreis mit 10 gleichen Jahresraten getilgt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage des Amtes Hörnerkirchen.
Als neue Maßnahmen sind der Erwerb einer bestehenden Sportanlage und in diesem Zusammenhang anfallende Umbaukosten an dieser Sportstätte sowie in der Sporthalle zur Schaffung einer Begegnungsstätte für Jung und Alt mit insgesamt 400.000 EUR veranschlagt. Zur Anteilfinanzierung wird eine Zuweisung der AktivRegion in Höhe von 73.600 EUR erwartet. Die Finanzierung eines weiteren Teilbetrages von 26.400 EUR erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Zur Finanzierung des Restbetrages von 300.000 EUR ist eine Kreditaufnahme veranschlagt.
Die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2013 ist entbehrlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist wie in den Vorjahren unverändert auf 250.000 EUR festgesetzt.
Der Amtsausschuss beschließt
1. die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2013 und
2. das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2016
gemäß Entwürfe vom 02. November 2012.
Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 Kenntnis.
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