Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-242
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Sachverhalt:
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften (GVOBl 2012 Seite 371) wurde unter anderem auch die Amtsordnung (AO) geändert.
Gem. § 5 (AO) können mehrere amtsangehörige Gemeinden über die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 AO hinaus gemeinsam dem Amt die Trägerschaft von Selbstverwaltungsaufgaben ganz oder teilweise übertragen. Die Übertragung kann nur aus dem Katalog der Selbstverwaltungsaufgaben gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 16 AO erfolgen. Nach erfolgter Ermittlung konnte festgestellt werden, dass folgende Aufgaben von allen amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen wurden.
Schulträgerschaft (§ 53 des Schulgesetzes (SchulG) in der Fassung vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. März 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 371)) gem. § 5 Abs. 1 Nr. 4 AO. |
Umfang:
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Förderung des Sports (Artikel 9 Abs. 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein) gem. § 5 Abs. 1 Nr. 7 AO. |
Umfang:
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Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche gem. § 5 Abs. 1 Nr. 8 AO.
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Umfang:
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Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss stellt fest, dass bislang diese Aufgaben von dem Amtsausschuss ausgeführt wurden und spricht sich für die Beibehaltung dieser Praxis aus. Eine echte Übertragung in Angelegenheiten der Aktiv Region bzw. im Bereich des Tourismus erfolgt nicht, da die jeweiligen Projektträger die amtsangehörigen Gemeinden selbst sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
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1 | Seite 1 bis 3 (2435 KB) | ||||
2 | Seite 5 bis 7 (3538 KB) | ||||
3 | Seite 8 bis 10 (2620 KB) | ||||
4 | Seite 11 bis 13 (3395 KB) | ||||
5 | Seite 14 bis 15 (1548 KB) |
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