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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-223  

Betreff: Preisanpassung Grundversorgung Strom zum 01.01.2013
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
26.09.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt      
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
06.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stromendpreise setzen sich aus mehreren Preisbestandteilen zusammen. Unter anderem die eigentliche Energie, das Netznutzungsentgelt, die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, sowie Abgaben nach dem KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) und dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Zusätzlich zu den teils stark gestiegenen Abgaben kommen neue Belastungen durch großzügigere Regeln für Industriebetriebe und neue Risiken durch Probleme beim Netzausbau hinzu. Die Kosten für die eigentliche Energie sind nahezu konstant geblieben. 

Historisch bedingt gab es bisher einen Preisunterschied zwischen Haushaltsstrom und Heizstrom. Diese Unterschiede wurden in den letzten 10 Jahren schrittweise reduziert, da seit Einführung des Börsenhandels diese Produkte im Einkauf nicht unterschieden werden können. Mit der jetzigen Preisanpassung werden diese Produkte im Verkauf ebenfalls nicht mehr differenziert bewertet. Lediglich die Unterscheidung zwischen Tag- und Nachtstrom bleibt erhalten, da diese unterschiedlich beschafft werden können. Auf Kundenseite ist dafür ein sogenannter Zweitarifzähler erforderlich.

Kunden die mit Strom heizen wird erneut empfohlen, auf andere Primärenergieträger zu wechseln.

    Stellungnahme der Stadtwerke

Eine umfangreiche Stellungnahme ist als Präsentation beigefügt. Dass es eine massive Erhöhung der Umlage nach dem EEG geben wird steht fest. Die absolute Höhe jedoch noch nicht. Diese wird erst gegen Ende des Jahres von den Übertragungsnetzbetreibern bekannt gegeben. Alle uns bekannten Prognosen deuten auf einen Wert von 5,3 Ct/kWh netto hin. Zusätzlich werden sich die Netznutzungsentgelte verändern, um die Freistellungen nach § 19 und die Schadensersatzansprüche von Offshore-Anlagen finanzieren zu können.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Grundversorgungsstrompreise zum 01.01.2013 gemäß Übersicht anzupassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zuständig ist die Stadtvertretung.

 

 


Anlage/n:

-          Tabelle Grundversorgung Strom

-          Präsentation Zusammensetzung Strompreis

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zusammensetzung Strompreis 03 09 2012 (417 KB) PDF-Dokument (322 KB)    
Anlage 2 2 Grundversorgung Strom, Anpassung zum 01.01.2013 (54 KB)      

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