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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-014  

Betreff: Baumaßnahmen an der Kindertagesstätte des Vereins für weibliche Diakonie e. V. in der Bahnhofstraße, hier: Patronatserklärung der Stadt Barmstedt zur Absicherung der zur Finanzierung aufzunehmenden Kredite
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Amt für Finanzen   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.02.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Verein für weibliche Diakonie e. V. hat als Träger der Kindertagesstätte in der Bahnhofstraße ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept für am Gebäude vorgesehene Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen vorgelegt.

 

Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich nach der Kostenschätzung auf rd. 369.000 EUR (einschließlich 19 % Mehrwertsteuer). Zur Finanzierung sollen Darlehen aus den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden. Zur Absicherung der Darlehen ist eine Patronatserklärung der Stadt Barmstedt erforderlich. Der Entwurf einer entsprechenden Patronatserklärung ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Landesverordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften kommunaler Körperschaften bedarf die Übernahme von Bürgschaften zugunsten von Trägern von Kindertagesstätten für Kredite zur Finanzierung der Schaffung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen nicht der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Da die Gesamtmaßnahme aber nicht nur Erweiterungs-, sondern auch Sanierungsmaßnahmen umfasst, ist im vorliegenden Fall nach übereinstimmender Auffassung mit der Kommunalaufsichtsbehörde eine Genehmigung erforderlich. Die Erteilung der Genehmigung wird in Aussicht gestellt, weil es sich hier dem Grunde nach um eine kommunale Aufgabe handelt.

 

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang der Runderlass des Innenministeriums vom 04. August 2004 zur Anwendung der Art. 87 und 88 EG-Vertrag auf kommunale Bürgschaften und Haftungsverpflichtungen. Hier gilt der Grundsatz, dass kommunale Bürgschaften staatliche Beihilfen darstellen und als solche mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind. Vom Verdacht einer rechtswidrigen Beihilfe und damit von der Notifizierungspflicht ausgenommen sind Bürgschaften und ähnliche Haftungsverpflichtungen u. a. dann, wenn sie an Unternehmen gegeben werden, die nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Daseinsvorsorge erbringen. Beim Verein für weibliche Diakonie e. V. dürfte dies zweifelsfrei der Fall sein. 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, zur Absicherung der dem Verein für weibliche Diakonie e. V. gewährten Darlehen eine Patronatserklärung bis zum Höchstbetrag von 369.000 EUR gemäß beigefügtem Entwurf abzugeben. Die Patronatserklärung bezieht sich ausschließlich auf Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Finanzierung der gemäß „Konzeption zur Erweitung und Sanierung der Ev. Kindertagesstätte Bahnhofstraße“ vom 15. September 2006 vorgesehenen Baumaßnahmen    

 

 

 

 

 

 

(Hammermann)

Bürgermeister

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf Patronatserklärung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Patronatserklärung (85 KB) PDF-Dokument (229 KB)    

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