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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-222  

Betreff: Sachstand Brunnen VIII Steinmoorweg
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
26.09.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt      

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach mehrfachen Fehlbohrungen im Stadtgebiet, konnte im Steinmoorweg eine erfolgversprechende Aufschlussbohrung durchgeführt werden.

Daraufhin wurde ein Grundstück in unmittelbarer Nähe der Aufschlussbohrung erworben und die Brunnenbohrung durchgeführt.

Bei der Bohrung des Brunnens gab es kleine bis mittlere Probleme, die dem schwierigen Untergrund geschuldet sind. Schwierig in dem Sinne, dass die Bohrung in der wasserführenden Schicht (in ca. 80 bis 100 Meter Tiefe) teilweise eingebrochen ist. Grund dafür sind inhomogene Strukturen. Steine mit Durchmessern von mehreren Zentimetern haben das Bohrgestänge mehrfach verstopft. Dennoch ist die voraussichtlich Ergiebigkeit des Brunnens als gut bis sehr gut einzustufen. Ein Pumpversuch in der KW 40 soll die Leistungsfähigkeit aufzeigen.

Da mittlerweile im letzten Brunnen des oberen Grundwasserleiters die Nachweisgrenze von Pflanzenschutzmittelrückständen erreicht wurde, kommt die geplante Inbetriebnahme des Brunnen VIII zum richtigen Moment. Mit Fertigstellung dieses Brunnens kann die Förderung aus dem oberen Grundwasserleiter weiter reduziert, bzw. mittelfristig ganz eingestellt werden.

Um das Rohwasser vom Brunnen in das Wasserwerk zu transportieren, muss eine Leitung von Steinmoorweg zum Nappenhorn verlegt werden. Ein Teil der Strecke wurde im Rahmen von Straßensanierungsmaßnahmen bereits hergestellt. Die restliche Strecke soll noch in diesem Jahr errichtet werden. Dafür wurde uns seitens der Meierei die Verlegung einer Leitung über das Betriebsgelände gestattet und grundbuchamtlich abgesichert.

Sobald der Brunnen voll in Betrieb gehen kann, wird ein umfangreicher Pumpversuch durchgeführt, um die nachhaltige Ergiebigkeit überprüfen zu können. Diese Erkenntnisse fließen auch in das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren ein, welches bereits läuft, jedoch aufgrund des Neubaus des Brunnens unterbrochen wurde.

 


 

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