Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-210  

Betreff: Breitbandausbau
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Michael Lantau
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
18.09.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Rahmen des Projektes „Zukunft im ländlichen Raum“ wurde in allen Arbeitsgruppen deutlich, dass ein erheblicher Bedarf zur Verbesserung des Breitbandangebotes angenommen wird. Der Breitbandatlas macht deutlich, dass im überwiegenden Teil der amtsangehörigen Gemeinden eine Unterversorgung bzw. keine nachhaltige Versorgung gewährleistet werden kann. Durch mehrere Anfragen wurde belegt, dass weder die Deutsche Telekom, Wilhelm Tell, sowie die E-On Interesse an einem Ausbau signalisiert haben. Ein solcher Ausbau wird jedoch zur Standortsicherung erforderlich und dient der Daseinsvorsorge.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen erscheint es unerlässlich die Grundlage für einen Breitbandausbau zu schaffen. Dies erfolgt durch eine eu-weite Ausschreibung.

 

Diese wird in folgenden Schritten umgesetzt:

  • Interessenbekundungsverfahren
  • Gründung eines Zweckverbandes
  • Öffentliche Aufforderung zur Bewerbung im Angebotsverfahren
  • Verhandlungsverfahren

 

Im Einzelnen ist unter den einzelnen Schritten folgendes vorgesehen:

 

Interessensbekundungsverfahren:

Hier wird das formelle Interesse der in Frage kommenden Firmen anhand von zu erstellenden Verdingungsunterlagen zur Realisierung einer Breitbandversorgung in den vier Gemeinden des Amtes in Gänze oder in Teilen ohne die Gewährung von Beihilfen erfragt. Die Erstellung der Verdingungsunterlagen, die Koordinierung der Termine sowie die Moderation der Verhandlungen erfolgt durch den Berater.

 

Gründung eines Zweckverbandes:

Soweit kein Interessent in dem vorgegangenen Verfahren gefunden werden konnte, stellt sich die Frage, ob die Gemeinden selbst das erforderliche Netz erstellen und einem Dritten zur Nutzung gegen Entgelt anbieten. In anderen vergleichbaren Fällen wurde dies durch die Gründung eines Zweckverbades sichergestellt. Da die Gemeinden sich in diesem Fall wirtschaftlich betätigen würden, wäre eine solche Betätigung mit der Kommunalaufsicht sowie dem Innen und Wirtschaftministerium abzustimmen. Diese wirtschaftliche Betätigung wäre in Form eines Businessplanes abzubilden. Dieser ist juristisch und steuerlich aufzubauen, um hieraus folgernd auch die Möglichkeit zu erhalten wirtschaftlich ein Netz aufzubauen. Ferner dient dieser der finanziellen Mittelbereitstellung.

Für die Erarbeitung ist die Beauftragung externer Dienstleistungen erforderlich. Hier wird empfohlen, sich der externen Berater zu bedienen, die bereits im Amt Jevenstedt die Beratung zu vollsten Zufriedenheit erfüllt haben. Dies ist für den technischen Bereich die Fa. LAN Consult Hamburg (Herr Krabbe) sowie für den rechtlichen und steuerlichen Bereich die Firma Wirtschaftsrat Recht (Herr Dr. Bremer).

 

Öffentliche Aufforderung zur Bewerbung im Angebotsverfahren

Hier wird eu-weit die Bekanntmachung des Projektes vorgenommen. Die geforderten Leistungen werden beschrieben. Die eingehenden Anträge werden nach einem Punktesystem bewertet. Eine Rangfolge wird erstellt. Nach Rangfolge werden mindestens die ersten drei Bewerber aufgefordert, ein Angebot auf Basis des Leistungskataloges abzugeben. Der Leistungskatalog beinhaltet unter anderem ein detailliertes Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung der zukunftsfähigen Glasfaserversorgung und eine Wertungsmatrix. Den Bekanntmachungstext sowie die Veröffentlichung. Die Leistungsbeschreibung, der Leistungskatalog, das Ranking sowie die Aufforderung nebst Gespräche erfolgt federführend und moderierend durch die Berater.

 

Vorgesehen ist auch hier, bereits im Angebotsverfahren die Herstellung des Netzes vorzusehen. Dieses wird dann nach Rechnungsstellung an den Zweckverband übergeben. Dieser wird dann durch eine Pacht entsprechende Einnahmen erzielen, die gegenüber dem Kunden als Grundbetrag weitergeleitet werden können.

 

Verhandlungsverfahren

Fragen der Bieter werden hier durch den Berater beantwortet und mit den Gemeinden abgestimmt. Eine technische und wirtschaftliche Prüfung, Auswertung und Bewertung wird vorgenommen und alle Bietergespräche dokumentiert. Ein Vergabevorschlag wird erstellt. Das Ziel dieses Verfahrens ist die Findung eines geeigneten Partners für eine Realsierung des Breitbandnetzes. Dieser muss sicherstellen, dass er alle Bedarfsstellen in den amtsangehörigen Gemeinden mit NGA-Technologie versorgt.

 

Erst mit erfolgter Ausschreibung ist zu entscheiden, ob sich die amtsangehörigen Gemeinden an Kosten beteiligen oder ob selbst als Partner den Breitbandausbau sicherstellen. Das vorgenannte Verfahren ist erforderlich, um keine Beihilferechtlichen Verstöße zu begehen.

 

Um einen geregelten Informationsaustausch zu erlangen wird angeregt, dass Verfahren mit einer Arbeitsgruppe zu beteiligen, die sich aus den Bürgermeistern sowie den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden der Gemeindevertretungen zusammensetzt. Diese Arbeitsgruppe wird durch den Berater in regelmäßigen Abständen über den Verfahrensstand informiert. Die anfallenden Beratungskosten werden durch die teilnehmenden amtsangehörigen Gemeinden zu gleichen Teilen getragen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Osterhorn  befürwortet die gemeinsame Ausschreibung zum Ausbau der Bürgermeister im Einvernehmen mit den anderen beteiligten Gemeinden. Die Gründung einer Arbeitsgruppe wird befürwortet. Für die Gemeinde werden der Bürgermeister sowie die Fraktionsvorsitzenden in diese Arbeitsgruppe entsandt. Die anfallenden Beratungskosten werden von der Gemeinde zu ¼ getragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

15.000 € ( ¼ von 60.000 €)

 


Anlage/n:

 

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner