Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-206  

Betreff: Gemeinde- und Kreiswahl am 26.05.2013, Übertragung von Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen, Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Gemeindewahlausschuss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heiko Lichy
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
20.09.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt: Für die Kommunalwahl am 26.5.2013 ist es erforderlich, dass von der Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn ein Beschluss gefasst wird, nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen.

Der Beschluss muss auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie des Gemeindewahlleiters / stellv. Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss beinhalten. Gemeindewahlleiter ist der Bürgermeister der Stadt Barmstedt.

Für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses sollen nach Möglichkeit nur Wahlberechtigte aus den Gemeinden gewählt werden, die die Aufgaben auf das Amt übertragen haben. Personen, die als Bewerber aufgestellt werden sollen oder die als Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge vorgesehen sind, sowie deren Stellvertreter, dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Gemeindewahlausschuss sein.

Die Parteien sollen somit Vorschläge für die Besetzung des vom Amtsausschuss zu wählenden Gemeindewahlausschuss bei der Verwaltung einreichen.


Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, gemäß Gemeinde- und Kreiswahlgesetz die Aufgaben auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie des Gemeindewahlleiters/stellv. Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, der Verwaltung bis zum 15.10.2012, zwei wahlberechtigte Personen, davon einen Stellvertreter, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, zu nennen.


Finanzielle Auswirkungen:


Anlage/n:

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner