Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-206
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Sachverhalt: Für die Kommunalwahl am 26.5.2013 ist es erforderlich, dass von der Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn ein Beschluss gefasst wird, nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen.
Der Beschluss muss auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie des Gemeindewahlleiters / stellv. Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss beinhalten. Gemeindewahlleiter ist der Bürgermeister der Stadt Barmstedt.
Für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses sollen nach Möglichkeit nur Wahlberechtigte aus den Gemeinden gewählt werden, die die Aufgaben auf das Amt übertragen haben. Personen, die als Bewerber aufgestellt werden sollen oder die als Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge vorgesehen sind, sowie deren Stellvertreter, dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Gemeindewahlausschuss sein.
Die Parteien sollen somit Vorschläge für die Besetzung des vom Amtsausschuss zu wählenden Gemeindewahlausschuss bei der Verwaltung einreichen.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, gemäß Gemeinde- und Kreiswahlgesetz die Aufgaben auf das Amt Hörnerkirchen zu übertragen. Dieser Beschluss beinhaltet auch die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sowie des Gemeindewahlleiters/stellv. Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher bzw. auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden gemeinsamen Gemeindewahlausschuss.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, der Verwaltung bis zum 15.10.2012, zwei wahlberechtigte Personen, davon einen Stellvertreter, die jedoch nicht Bewerber oder Vertrauensperson sind, zu nennen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76