Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-201
|
|
Im Haushaltsjahr 2012 sind mit Stand vom 23. August 2012 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 23.631,52 EUR |
davon
|
|
1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) | 9.259,29 EUR |
|
|
2. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung |
5.516,27 EUR |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
8.855,96 EUR |
|
|
Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
|
|
|
Soziale Sicherung |
|
Schadensfälle – Seniorenausfahrt – HHSt. 4310-6400 |
|
Haushaltssoll | 0,00 EUR |
Anordnungssoll | 3.005,30 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 3.005,30 EUR |
|
|
Begründung: Entstandene Hotel- und Anwaltskosten durch die Stornierung einer Freizeit des Seniorenclubs. |
|
|
|
Orts- und Regionalplanung Rechtsanwaltskosten HHSt. 6100-6550 |
|
Haushaltssoll | 0,00 EUR |
Anordnungssoll | 2.805,43 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 2.805,43 EUR |
|
|
Begründung: Rechtsanwaltskosten für B-Plan 11 „Verbrauchermarkt NETTO“. |
|
Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen Amtsumlage HHSt. 9000-8322 |
|
Haushaltssoll | 259.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 262.045,23 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 3.045,23 EUR |
|
|
Begründung: Die Veränderungen begründen sich im 1. Nachtragshaushalt des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2012 und der damit verbundenen Neuberechnung der Amtsumlage. |
|
|
|
Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 873,80 EUR |
davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500,00 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung |
873,80 EUR
|
damit sind noch genehmigungspflichtig | 0,00 EUR |
|
|
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die im Haushaltsjahr 2012 – Stand 23. August 2012 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 8.855,96 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR wird Kenntnis genommen.
b) Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2012 – Stand 23. August 2012 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 8.855,96 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR wird Kenntnis genommen..
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Brande-Hörnerkirchen-Liste der Überschreitungen 2012 (241 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76