Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-199
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Im Haushaltsjahr 2012 sind mit Stand vom 23. August 2012 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 25.774,76 EUR |
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davon |
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) |
3.865,85EUR
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2. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung |
6.876,97 EUR |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 15.031,94 EUR |
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Straßenbeleuchtung |
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Bewirtschaftung der Grundstücke, bauliche Anlagen usw. Energiekosten |
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Haushaltsstelle 6700-5400 |
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Haushaltssoll | 7.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 13.366,42 EUR |
davon durch Deckungsvermerk gedeckt | 0,00 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 6.366,42 EUR |
Begründung: Durch die Abrechnung 2011 ergaben sich höhere Nachzahlungsbeträge und dadurch auch höhere Abschlagszahlungen für 2012. |
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Allgemeines Grundvermögen |
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Unterhaltung des Gemeindezentrums „Lindenhof“ |
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Haushaltsstelle 8800-5000 |
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Haushaltssoll | 3.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 8.398,45 EUR |
davon durch Deckungsvermerk gedeckt | 0,00 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 5.398,45 EUR |
Begründung: Es wurden diverse Sanierungsarbeiten durchgeführt. |
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Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen |
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Amtsumlage |
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Haushaltsstelle 9000-8322 |
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Haushaltssoll | 216.500,00 EUR |
Anordnungssoll | 219.767,07 EUR |
davon durch Deckungsvermerk gedeckt | 0,00 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 3.267,07 EUR |
Begründung: Die Veränderungen begründen sich im 1. Nachtragshaushalt des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2012 sowie in der Korrektur der Steuerkraft für die Gemeinde Westerhorn und der damit verbundenen Neuberechnung der Amtsumlage |
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Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 794,18 EUR |
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davon |
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
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0,00 EUR |
2. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung |
794,18 EUR |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 0,00 EUR |
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die im Haushaltsjahr 2012 mit Stand vom 23. August 2012 entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 15.031,94 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.
b) Die Gemeindevertretung Westerhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2012 mit Stand vom 23. August 2012 entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 15.031,94 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Westerhorn-Liste der Überschreitungen 2012 (241 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76