Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-196
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Sachverhalt: Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerhorn wurde am 07.12.2011 beschlossen. Eine Anpassung der Satzung über die Entschädigung des Gerätewartes ist dabei nicht erfolgt. Im Rahmen des Aufwandes des Gerätewartes ist nun eine Änderung von 240,00 € / Jahr auf 404,00 € / Jahr vorzunehmen.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Westerhorn über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
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1 | 2. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerhorn (200 KB) |
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