Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-151
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung von Osterhorn hat in ihrer letzten Sitzung die Entwidmung des Flurstückes 76, Flur 3, Gemarkung Osterhorn Blatt 28 Gesamtfläche 2.265m² befürwortet. Die Fläche wird seit geraumer Zeit nicht mehr als Weg / Straßenfläche genutzt, sondern ist bereits in die landwirtschaftliche Nutzung übergegangen. Die Fläche wird veräußert.
Nach § 8 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein i.d.Fassung vom 25.11.2003 ( GVOBL.Sch.-H.S.631, ber.2004 S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006 ( GVOBL.Sch.-H.S.28) wird nunmehr entwidmet.
Dazu ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich und danach erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung in dem gemeindlichen Bekanntmachungskasten sowie im Internet, wobei innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch eingelegt werden kann
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die öffentliche Wegefläche „ Feldweg in Heidkoppel“ Flur 3, Flurstück 76, Grundbuchblatt Osterhorn 28 in einer Gesamtfläche von 2.265m² nach den Bestimmungen des Straßen-und Wegegesetzes (StrWG) für den öffentlichen Verkehr einzuziehen und danach zu entwidmen. Die Einziehung ist gem. § 8 Abs. 1 StrWG öffentlich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Widmungsverfügung , Lageplan , nicht amtl. Katasterauszug
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwidmung Osterhorn feldweg in Heidkoppel Mai 2012 (29 KB) | (58 KB) | |||
2 | Widmung Osterhorn, Lageplan, Eigentümer Mai 2012 (501 KB) |
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