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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-151  

Betreff: Entwidmung einer öffentlichen Straßenfläche
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kathrin Lohrer
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
18.09.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung von Osterhorn hat in ihrer letzten Sitzung die Entwidmung des Flurstückes 76, Flur 3, Gemarkung Osterhorn Blatt 28 Gesamtfläche 2.265m² befürwortet. Die Fläche wird seit geraumer Zeit nicht mehr als Weg / Straßenfläche genutzt, sondern ist bereits in die landwirtschaftliche Nutzung übergegangen. Die Fläche wird veräußert.

Nach § 8 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein i.d.Fassung vom 25.11.2003 ( GVOBL.Sch.-H.S.631, ber.2004 S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006 ( GVOBL.Sch.-H.S.28) wird nunmehr entwidmet.

Dazu ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich und danach erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung  in dem gemeindlichen Bekanntmachungskasten sowie im Internet,  wobei innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch eingelegt werden kann

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die öffentliche Wegefläche „ Feldweg in Heidkoppel“ Flur 3, Flurstück 76, Grundbuchblatt Osterhorn 28 in einer Gesamtfläche von 2.265m² nach den Bestimmungen des Straßen-und Wegegesetzes (StrWG) für den öffentlichen Verkehr einzuziehen und danach zu entwidmen. Die Einziehung ist gem. § 8 Abs. 1 StrWG öffentlich bekannt zu machen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Widmungsverfügung , Lageplan , nicht amtl. Katasterauszug

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwidmung Osterhorn feldweg in Heidkoppel Mai 2012 (29 KB) PDF-Dokument (58 KB)    
Anlage 2 2 Widmung Osterhorn, Lageplan, Eigentümer Mai 2012 (501 KB)      

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