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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-138  

Betreff: Anpassung der Kindertagesstättenbeiträge ab dem 01.08.2012
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Horst Besuch
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
21.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach den bestehenden Beschlüssen der Stadtvertretung sind die Kindertagesstättenbeiträge entsprechend der Richtlinien des Kreises Pinneberg zur Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen (Sozialstaffel) zum 01.08. eines Jahres anzupassen. Die Anpassung der Beiträge ist abhängig von der Entwicklung des Verbraucherindexes für Deutschland (Lebenshaltungsindex).

 

In den letzten beiden Jahren, wie auch 1999 und 2007 hat die Stadtvertretung auf Empfehlung des Sozialausschusses von einer Anpassung der Beiträge abgesehen.

 

Lt. Mitteilung des Kreises Pinneberg vom 16.02.2012 sind die Kindertagesstättenbeiträge entsprechend der Erhöhung des Lebenshaltungsindexes um 2 % ab dem 01.08.2012 anzupassen.

 

Danach wären die Beiträge in Barmstedt im Kindergarten und Hort wie folgt anzupassen:

 

·         Ganztagsbetreuung (8 Stunden) = Erhöhung um 4,-- € auf mtl. 293,00 €

 

·         Halbtagsbetreuung (4 Stunden)  = Erhöhung um 2,-- € auf mtl.146,50 €

     

·         Die Zu- und Abschläge für jede angefangene ½ Stunde bei verlängerter oder verkürzter Betreuungszeit oder bei Früh- und / oder Spätdienst beträgt unverändert 19,50 €.

 

Die Beiträge für Krippe betragen das 1,5 fache der Beiträge im Kindergarten und wären wie folgt anzupassen:

 

·         Ganztagsbetreuung (8 Stunden) = Erhöhung um 6,-- € auf mtl. 440,00 €

 

·         Halbtagsbetreuung ( 4 Stunden) = Erhöhung um 3,-- € auf mtl. 220,00 €

 

·         Die Zu- und Abschläge für jede angefangene ½ Stunde bei verlängerter oder verkürzter Betreuungszeit oder bei Früh- und / oder Spätdienst beträgt unverändert 29,50 €.

 


 

 

Beschlussvorschlag:

a)      Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt, entsprechend der bestehenden Beschlüsse der Stadtvertretung die Kindergartenbeiträge zum 01.08.2012 zu erhöhen.

 

oder

 

b)      Der Ausschuss für Jugend und Soziales empfiehlt der Stadtvertretung, die Kindergartenbeiträge ab dem 01.08.2012 (Kindergartenjahr 2012 / 2013) nicht zu erhöhen.

 


 


Anlage/n:

-          Schreiben des Kreises Pinneberg vom 16.02.2012

-          Aufstellung über die Entwicklung der Kindergartenbeiträge

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben Kreis vom 16.02.2012 (861 KB)      
Anlage 2 2 Entwicklung Kindergartenbeiträge (37 KB) PDF-Dokument (50 KB)    

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