Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-137
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Die Machbarkeitsstudie für ein Umgehungsgerinne mit zwei Sohlgleiten von der Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen liegt vor und wurde den Fraktions-vorsitzenden aller Parteien zur Beratung ausgehändigt. Das Land hat eine Förderung der Maßnahme in Aussicht gestellt, wobei die Stadt einen Eigenanteil von 10 Prozent zu tragen hat. Hierbei geht das Land von ca. 2 Mio. Euro Gesamtkosten aus. Da das Projekt „Fischtreppe“ aus Kostengründen gestoppt worden ist, fordert das Land einen Grundsatzbeschluss, mit dem die Stadt die Durchführung unter Kenntnis der möglichen Kosten bestätigt und die Realisierung auch bei einer eventuellen geringen Überschreitung der Kosten weiterbetreibt.
Die benötigten Flächen werden der Stadt nur als ein Flurstück von 6 Ha mit 1.280.000,- Euro angeboten. Hiervon würden für die Sohlgleite nur ca. 3 Ha benötigt und gefördert werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Aufstellung eines B-Planes und eine Änderung des F-Planes notwendig. Für das wasserrechtliche Verfahren muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Die Machbarkeitsstudie sollte allen bekannt sein. Sollte jemandem diese nicht vorliegen, kann Sie in Dateiform vom FD für Stadt- und Gemeindeentwicklung angefordert werden.
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