Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-135
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In zwei Anwohnerinformationsveranstaltungen wurde mit den Anwohnern über die Planung des Ausbaus der Norderstraße gesprochen. Die Vorstellungen der Anwohner wurden in der weiteren Planung berücksichtigt. Bei diesen Veranstaltungen wurde die Verwaltung auf die Festlegung der Ausbaugrenzen angesprochen. Da diese Festlegung Einfluss auf den Kostenteil der Stadt hat, sollte die Politik diese Grenzen festlegen.
Die Norderstraße ist von der Einmündung zur Großen Gärtnerstraße bis zur Haus Nr. 60 ca. 285 m lang und besteht aus drei verschiedenen Oberflächenmaterialien. Der erste Abschnitt von ca. 190 m besteht aus Kopfsteinpflaster und wurde in den 50er/60er Jahren hergestellt. Der zweite Abschnitt von ca. 61m besteht aus Asphalt. Der Herstellungszeitpunkt ist nicht bekannt. Der dritte Abschnitt von ca. 34 m besteht aus Betonsteinen und wurde während der Herstellung des B-Plans 47 in Jahre 2007 hergestellt. Zu den Herstellkosten für den ersten Abschnitt sind die Anwohner auf Grundlage unserer Straßenausbausatzung verpflichtet. Für den zweiten Abschnitt kann die Verpflichtung nicht zweifelsfrei dargelegt werden. Der dritte Abschnitt wird von dem Ausbau nicht berührt.
Da die Verpflichtung im zweiten Abschnitt nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, geht die Verwaltung nach dem derzeit vorhandenen Rechtsverständnis davon aus, dass die Kosten bei einem Ausbau dieses Bereiches von der Stadt zu tragen sind.
Aus fachlicher Sicht ist der Ausbau des zweiten Abschnittes wünschenswert, um einen einheitlichen Aufbau dieses Straßenbereichs herzustellen.
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Anlagen: | |||||
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1 | Grobe Kostenschätzung für den zweiten Abschnitt Norderstraße (203 KB) |
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