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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-128  

Betreff: Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf Wochen-, Jahr- und Spezialmärkten in der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hinnerk Goos
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
09.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
12.06.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anlass für die Erstellung einer neuen Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf Wochen-, Jahr und Spezialmärkten ist die Anpassung der Standgebühren sowie die Erfassung zusätzlicher Spezialmärkte.

 

Die Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf Wochen- und Jahrmärkten wurde mit Beschluss der Stadtvertretung vom 13.12.2005 letztmalig geändert. Seitdem hat keine weitere Anpassung der Standgebühren stattgefunden. Eine Erhöhung der Gebühren ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich, da die Ausgaben für Verwaltungsleistungen bei den Marktveranstaltungen im allgemeinen höher sind als die Einnahmen aus Standgebühren. Bei der Ermittlung der neuen Gebührenstruktur hat die Verwaltung die Satzungen der Städte Elmshorn, Pinneberg, Uetersen, Kaltenkirchen, Wedel, Husum und Neumünster analysiert und miteinander verglichen. Die durchschnittliche Gebühr pro qm auf Wochenmärkten beträgt bei den zum Vergleich herangezogenen Städten 0,58 €. Die durchschnittliche Gebühr bei den Jahrmärkten liegt bei 0,63 €. Dabei ist anzumerken, dass drei der sieben Städte ihre Satzungen seit mehr als 7 Jahren nicht mehr angepasst haben.

 

Ein weiterer Grund für die Überarbeitung der Satzung ist die Erfassung zusätzlicher Spezialmärkte. Die Veranstaltungen Kunsthandwerkermarkt am Rantzauer See und Adventsmarkt auf der Schlossinsel haben zum Zeitpunkt der letztmaligen Satzungsänderung noch gar nicht stattgefunden. Aus Sicht der Verwaltung sollten diese beiden Veranstaltungen durch die Satzung als Spezialmärkte erfasst und als hoheitliche Märkte geführt werden. Der Barmstedter Weihnachtsmarkt ist eine gemeinsame Veranstaltung des Handels- und Gewerbeverein Barmstedt (HGB), der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde und der Stadt Barmstedt und wird daher als Privatveranstaltung geführt und nicht von der Satzung erfasst.

 

Die Verwaltung schlägt folgende neue Gebührenstruktur vor:

 

Auf Wochenmärkten 0,65 € pro qm statt bisher 0,5 €.

Auf Jahrmärkten 0,60 € pro qm für Karussells und 0,80 € pro qm für Buden statt bisher 0,5 €.

Das Standgeld auf dem Kunsthandwerkermarkt beträgt 40,- € pro Stand und 90,- € pro Stand mit Hütte. Das Standgeld auf dem Adventsmarkt beträgt 70,- € pro Stand mit Hütte.

 

Anzumerken ist, dass bei den Veranstaltungen Kunsthandwerkermarkt und Adventsmarkt auf der Schlossinsel seitens der Verwaltung großer wert auf ein einheitliches Erscheinungsbild bzw. ein festliches Ambiente durch die Bereitstellung der Hütten gelegt wird. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren reichen dabei nicht aus, die anfallenden Kosten im vollen Umfang zu decken. Eine höhere Gebühr wäre aus Sicht der Verwaltung von den Marktbetreibern kaum zu erwirtschaften.  

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt eine neue Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf Wochen-, Jahr- und Spezialmärkten in der Stadt Barmstedt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

-Gegenüberstellung der gültigen Gebührensatzung und des Entwurfs

- Entwurf der neuen Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf Wochen-, Jahr- und Spezialmärkten in der Stadt Barmstedt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gegenüberstellung der Satzungen (30 KB)      
Anlage 2 2 Satzung Lesefassung (22 KB)      

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