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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-127  

Betreff: Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 46 a
für den Bereich nordwestlich "Weidkamp", östlich "Meßhorn", südlich "Am Friedhof"
a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
14.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
12.06.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit der 1. Änderung des B-Planes Nr. 46 a der Stadt Barmstedt sollen zum Einen die Festsetzungen dem tatsächlichen Bestand angepasst werden und zum Anderen größere Spielräume zur Bebauung bzw. für die Grundstücke eingeräumt werden. Neben kleinräumigen Veränderungen der Baugrenzen, der Erschließungsanlagen, der Möglichkeit zur Errichtung von Zäunen entlang der Straßen besteht das Ziel der Planung darin, im südlichen Plangebiet (Marderstieg) eine seniorengerechte barrierefreie Bebauung mit ebenerdigen Bungalows zu ermöglichen. Nachdem die Bauleitplanung die verschiedenen planungsrechtlichen Schritte durchlaufen hat, kann nach der zwischen dem 18.01. und dem 20.02.2012 durchgeführten öffentlichen Auslegung nach BauGB und der in diesem Zusammenhang durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nunmehr die Bedenken und Anregungen behandelt werden sowie der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden. Größere Bedenken seitens der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nicht geltend gemacht worden. In der vorbereiteten Zusammenfassung der Stellungnahmen und dem Entwurf der Abwägung sind hauptsächlich Hinweise zusammengefasst worden.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des der 1. Änderung des B-Planes Nr. 46 a nordwestlich „Weidkamp“, östlich „Meßhorn“ und südlich „Am Friedhof“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung Barmstedt mit folgendem Ergebnis geprüft:

berücksichtigt werden alle abgegebenen Stellungnahmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung Barmstedt die 1. Änderung des B-Planes Nr. 46 a für das Gebiet nordwestlich „Weidkamp“, östlich „Meßhorn“ und südlich „Am Friedhof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Beschluss der 1. Änderung des B-Planes durch die Stadtvertretung Barmstedt ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Finanzielle Auswirkungen:

-/-

 


Anlage/n:

Abwägungsunterlagen

Planzeichnung

Begründung

Textliche Festsetzungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Abwaegung_Barmstedt_B46a_Aend1 (155 KB)      
Anlage 3 2 A4_A3_Bebauungsplan_B46a_Aend1_120302_Satzungsfassung (768 KB)      
Anlage 1 3 Begruendung_B46a_Aend1_120302_Satzungsfassung (169 KB)      
Anlage 2 4 Bebauungsplan_B46a_Aend1_120302_Satzungsfassung (1529 KB)      

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