Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-127
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Sachverhalt:
Mit der 1. Änderung des B-Planes Nr. 46 a der Stadt Barmstedt sollen zum Einen die Festsetzungen dem tatsächlichen Bestand angepasst werden und zum Anderen größere Spielräume zur Bebauung bzw. für die Grundstücke eingeräumt werden. Neben kleinräumigen Veränderungen der Baugrenzen, der Erschließungsanlagen, der Möglichkeit zur Errichtung von Zäunen entlang der Straßen besteht das Ziel der Planung darin, im südlichen Plangebiet (Marderstieg) eine seniorengerechte barrierefreie Bebauung mit ebenerdigen Bungalows zu ermöglichen. Nachdem die Bauleitplanung die verschiedenen planungsrechtlichen Schritte durchlaufen hat, kann nach der zwischen dem 18.01. und dem 20.02.2012 durchgeführten öffentlichen Auslegung nach BauGB und der in diesem Zusammenhang durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nunmehr die Bedenken und Anregungen behandelt werden sowie der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden. Größere Bedenken seitens der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nicht geltend gemacht worden. In der vorbereiteten Zusammenfassung der Stellungnahmen und dem Entwurf der Abwägung sind hauptsächlich Hinweise zusammengefasst worden.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des der 1. Änderung des B-Planes Nr. 46 a nordwestlich „Weidkamp“, östlich „Meßhorn“ und südlich „Am Friedhof“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung Barmstedt mit folgendem Ergebnis geprüft:
berücksichtigt werden alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung Barmstedt die 1. Änderung des B-Planes Nr. 46 a für das Gebiet nordwestlich „Weidkamp“, östlich „Meßhorn“ und südlich „Am Friedhof“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der 1. Änderung des B-Planes durch die Stadtvertretung Barmstedt ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Abwägungsunterlagen
Planzeichnung
Begründung
Textliche Festsetzungen
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