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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-122  

Betreff: Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
09.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
12.06.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt vom 11. Juni 1998 bedarf in folgenden Punkten einer Überarbeitung und Neufassung:

 

1.      Für gestundete Beträge sind – soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist – Stundungszinsen in Höhe von 2 Prozent über dem Basiszinssatz nach § 247 der Bürgerlichen Gesetzbuches zu erheben. Die bisherige Festschreibung eines Zinssatzes von mindestens 6 Prozent entfällt. Diese Regelung entspricht Nr. 28.1 der Ausführungsanweisung zu § 30 Gemeindehaushaltsverordnung und ist anzuwenden für privat-rechtliche Ansprüche und solche öffentlich-rechtlichen Ansprüche, die keine Abgabenansprüche sind. Für kommunale Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) gilt weiterhin die Abgabenordnung (AO). Abgabenansprüche sind wie bisher mit 0,5 % monatlich zu verzinsen.

 

2.      Zinsansprüche bis 10,00 EUR werden nicht geltend gemacht (bisher 20,00 DM = 10,23 EUR).

 

3.      Die Zuständigkeiten nach § 4 werden der Hauptsatzung angepasst. Ein Finanzausschuss ist nicht mehr vorhanden. Die Aufgaben wurden vom Hauptausschuss übernommen.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt entsprechend zu ändern und wegen der besseren Lesbarkeit eine Neufassung zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die der Vorlage VO/2012-122 beigefügte Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 


Anlage/n:

1.      Vergleichende Übersicht geltende Fassung / Entwurf der Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Stadt Barmstedt

 

2.      Übersicht über die Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 BGB seit 2002

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neufassung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass 2012 (Entwurf) (48 KB)      
Anlage 2 2 Basiszinssatz nach § 247 BGB (11 KB) PDF-Dokument (36 KB)    

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