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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-117  

Betreff: 1. Nachtrag zum Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
29.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
12.06.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Anliegend wird der Entwurf des 1. Nachtrages zum Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Folgende Änderungen sind im 1. Nachtrag zum Stellenplan berücksichtigt:

 

Teil A – Verwaltung

 

Zusätzlicher Personalbedarf im Rahmen der Einführung der Doppik

 

Der Hauptausschuss hat der Stadtvertretung am 09. Mai 2012 empfohlen, vorerst befristet eine zusätzliche Stelle für die Vermögenserfassung und -bewertung und die Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die Doppik im Rahmen des 1. Nachtrages zum Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 einzurichten.

 

Gemäß Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Barmstedt, des Amtsausschusses des Amtes Hörnerkirchen und der Gemeindevertretungen der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn soll die Haushaltswirtschaft zum 01. Januar 2014 von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt werden. Voraussetzung ist das Vorliegen von  Eröffnungsbilanzen für die einzelnen Gebietskörperschaften. Grundlage hierfür ist die Erfassung und Bewertung des gesamten Vermögens. Die Vermögenserfassung und -bewertung erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik auf Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Hierzu müssen die Jahresrechnungen der letzten 80 Jahre eingesehen werden. Die Ermittlung der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten ist mit erheblichen Recherchen und erheblicher Archivarbeit verbunden. Erst wenn sichergestellt ist, dass Unterlagen nicht mehr vorliegen, kann die Bewertung im nicht so aufwändigen Ersatzwertverfahren durchgeführt werden. Durchzuführen ist auch noch die Inventur des in den einzelnen Einrichtungen wie z. B. Rathaus, Schulen, Jugendzentrum etc. vorhandenen beweglichen Vermögens mit anschließender Bewertung. Parallel zur Erfassung und Bewertung des Vermögens erfolgt die Installation der neuen Finanzsoftware. Neben den Daten aus der Kameralistik müssen die ermittelten Vermögenswerte in die Anlagenbuchhaltung mit dem jeweiligen Buchrestwert am 01. Januar 2014 übernommen werden.

 

Die umfangreichen Aufgaben sind mit dem vorhandenen Personal nicht termingerecht zu erledigen. Der im Zuge der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Hörnerkirchen eingerichtete Verwaltungsbeirat hat sich deshalb am 29. März 2012 mehrheitlich dafür ausgesprochen, vorerst befristet eine zusätzliche Stelle für die Vermögenserfassung und die Umstellung der Haushaltswirtschaft auf die Doppik einzurichten. Die Stelle soll mit einer Mitarbeiterin, die im Sommer 2012 ihre Ausbildung bei der Stadt Barmstedt beendet, besetzt werden. Aufgrund von altersbedingten Personalabgängen Ende 2013/Anfang 2014 besteht für diese Mitarbeiterin perspektivisch die Möglichkeit einer Anschlussbeschäftigung. 

 

 

Teil B – Einrichtungen

 

Hallen-/Platzwart für die Sporthalle Schulstraße und die Sportanlagen Heederbrook

 

Der Hauptausschuss hat der Stadtvertretung am 09. Mai 2012 empfohlen, die Stelle des Hallen-/Platzwartes für die o. a. Sportanlagen im Rahmen des 1. Nachtrages zum Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 von einer Halbtags- in eine Ganztagsstelle umzuwandeln. 

 

Im Sommer 2012 wird die neue Sporthalle in der Schulstraße fertig gestellt sein. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss die Stelle eines Hallenwartes neu besetzt werden. Im Zuge der Neubesetzung sollen gleichzeitig die Vorgaben aus dem Tarifvertrag für Schulhausmeister umgesetzt und die diesbezügliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigt werden.

 

Der Tarifvertrag für Schulhausmeister lässt neben der Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftszeiten keine weiteren Bereitschaftszeiten zu. Bisher leisten die Schulhausmeister abwechselnd, zum Teil aber auch dauernd, neben der Arbeitszeit von 06:30 Uhr bis 16:30 Uhr eine anschließende Bereitschaft bis 22:30 Uhr. Diese Zeiten wurden mit einer umgerechneten Überstundenvergütung bezahlt. Dies ist nicht mehr zulässig. Das derzeitige Verfahren widerspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Bezug auf Mindestpausen und Höchstarbeitszeiten. Von daher müssen die Regelungen des Tarifvertrages für Schulhausmeister künftig zwingend angewendet werden. Dabei müssen selbstverständlich die berechtigten Interessen der Schulen entsprechend Berücksichtigung finden.

 

Die wöchentliche Arbeitszeit der Schulhausmeister beträgt grundsätzlich 39 Stunden. Durch die Kombination von Vollarbeitszeit und Bereitschaftszeit darf die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 48 Stunden erhöht werden. Die Bereitschaftszeit wird zur Hälfte auf die Regelarbeitszeit angerechnet. Während der Bereitschaftszeit ist zu 50 % Vollarbeit zu leisten. Die Mindestpause von einem zum anderen Tag muss 11 Stunden betragen. Darüber hinaus ist es möglich, Rufbereitschaften außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit anzuordnen. Bereitschaftszeiten werden an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort abgeleistet, Zeiten der Rufbereitschaft werden an einem Ort abgeleistet, den der Beschäftigte dem Arbeitgeber mitteilt.  

 

Die Thematik wurde vom 17. April 2012 mit den Schulleitungen und am 26. April 2012 mit den Schulhausmeistern erörtert. Die hier gegebenen weiteren Anregungen, Hinweise und Bedenken sind zusätzlich in die nachstehende Konzeption, über die grundsätzliches Einvernehmen besteht, eingeflossen. Grundsätzlich besteht darin Übereinstimmung, dass eine umfassende Betreuung der – neu geschaffenen – Sportanlagen nur durch eine Ganztagskraft möglich ist. 

       

In den Neubau der Sporthalle in der Schulstraße werden rd. 5.050.000 EUR investiert. Es ist unbedingt erforderlich, dieses neu geschaffene Vermögen zu pflegen und zu erhalten. Die Schulhausmeister sind hierzu aufgrund des umfangreichen Aufgabengebietes zeitlich nicht in der Lage. Von daher sollte für diese Aufgaben ein Hallenwart eingestellt werden, der neben den allgemeinen Anforderungen auch über ein ausgeprägtes technisches Verständnis verfügt. Bei dem zu leistenden Aufgabenumfang und der zu fordernden Qualifikation ist es erforderlich, eine Vollzeitstelle einzurichten und dem Hallenwart auch die Betreuung der großen Sporthalle Heederbrook und die Aufsichtsfunktion über die ordnungsgemäße Nutzung der Außensportanlagen (Kampfbahn Typ C) am Heederbrook übertragen werden. Vorgesehen ist bei Bedarf auch eine Unterstützung der Schulhausmeister. 

 

In der Betreuung der Sporthallen waren in der Vergangenheit bedingt durch die derzeitige Organisationsstruktur erhebliche Mängel feststellbar.

 

Nach dem Trainingsbetrieb werden die Umkleidekabinen der Sporthallen oftmals noch zweckentfremdet für ein „gemütliches Beisammensein“ und für Veranstaltungen bis hin zu Weihnachtsfeiern genutzt. Verbunden ist dies nicht selten mit reichlich Alkoholgenuss. Dies führt dazu, dass die Reinigung erst verspätet durchgeführt werden kann. Darüber hinaus sind auch am Morgen danach bei Beginn des Schulsports noch Geruchsbelästigungen feststellbar.

 

Die Außensportanlagen werden zurzeit des Öfteren trotz Sperrung für den Trainingsbetrieb genutzt. Die Folge sind nicht unerhebliche zusätzliche Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen und weitere Platzsperrungen, die dann wiederum nicht beachtet werden.

 

Festgestellte Beschädigungen und Verunreinigungen können oft nicht den Verursachern zugeordnet werden Die Kosten für die Beseitigung von Schäden und die Entsorgung von Abfällen hat in der Regel die Stadt Barmstedt zu tragen.

 

Eine Anwesenheit des Hallenwarts während des Schulsports ist nicht zwingend erforderlich. Die Aufsicht wird zu diesen Zeiten durch die Lehrkräfte übernommen. Kleinere sich im Tagesverlauf ergebende Probleme könnten durch die Schulhausmeister erledigt werden. Als wichtig angesehen wird die Anwesenheit des Hallenwartes insbesondere während des außerschulischen Betriebes, um hier eine wirkungsvolle Aufsicht zu gewährleisten.

 

Der entwickelte Lösungsansatz deckt sich mit den Ausführungen im Kommunalbericht 2011 des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein (LRH). Hier heißt es u. a.:

 

Erhaltungs- und Pflegezustand ist auch vom persönlichen Engagement abhängig

Alle Verwaltungen waren bemüht, ihre Sporthallen zu unterhalten und ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Dennoch waren Unterschiede erkennbar. Vandalismus oder Graffitis waren nur in Ausnahmefällen festzustellen. Der allgemeine Erhaltungs- und Pflegezustand war auch davon abhängig, ob bereits Teilsanierungen durchgeführt worden waren. Für den Pflegezustand ausschlaggebend sind nach Feststellungen des LRH neben einer ausreichenden Bauunterhaltung folgende Faktoren: Die Identifikation des Hausmeisters oder Hallenwarts mit „seiner“ Halle und sein persönlicher Einsatz. Sie tragen stark zu einem guten Erscheinungsbild bei. Die intensive Betreuung der Nutzer der Halle durch Lehrkräfte, Spartenleiter von Vereinen etc. ist ein weiterer wichtiger Faktor. Hierbei spielen auch die geordnete Übergabe der Halle von einem Nutzer an den Nächsten sowie die regelmäßige Kontrolle der Hallenbücher durch die Verwaltung eine Rolle.“

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt den 1. Nachtrag zum Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 gemäß dem der Beschlussvorlage VO/2012-117 beigefügten Entwurf.

 


Finanzielle Auswirkungen:

1.   Zusätzlicher Personalbedarf im Rahmen der Einführung der Doppik = 32.500 EUR p. a.,

2.   Hallen-/Platzwart = 37.200 EUR p. a.

 

Für das Haushaltsjahr 2012 ist mit anteiligen Personalausgaben von insgesamt rd. 38.000 EUR zu rechnen. Hiervon sind rd. 12.000 EUR bereits im Haushalt veranschlagt. Der Restbetrag von rd. 26.000 EUR wird im 1. Nachtragshaushalt 2012 veranschlagt. An den Aufwendungen für die zusätzliche Doppik-Stelle ist das Amt Hörnerkirchen mit einem Kostenanteil von 22 % beteiligt. Die Abrechnung erfolgt jedoch erst Anfang 2013. 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

1. Nachtrag zum Stellenplan der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellenplan 2012 - 1. Nachtrag (10 KB) PDF-Dokument (52 KB)    

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