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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-101  

Betreff: Bebauung des städtischen Grundstückes "An der Bahn"
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
14.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
17.04.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Kürzlich hat ein Gespräch mit Frau Stooß-Reddig und Frau Block-Heinatz von der für die Stadt Barmstedt zuständigen Bauaufsicht des Kreises Pinneberg bezüglich der Überplanung des städtischen Grundstückes „An der Bahn“ stattgefunden. Nachdem man dort bisher von einer Überplanung mit einem Bebauungsplan ausgegangen war, würde der Kreis Pinneberg nunmehr hiervon absehen und mit einer Planung nach § 34 BauGB konform gehen. Die Stadt Barmstedt müsste hierzu allerdings einen Bauvorbescheidsantrag stellen, in dem einige Daten und Fakten schon relativ genau beschrieben werden und einige Vorgaben  unbedingt eingehalten werden sollten. Für den Antrag muss ein Lageplan erstellt werden, der eine detaillierte Planung über Art, Maß und Ausnutzung der Grundstücke darstellt. Die Häuser sollten nicht nur wegen des Lärms möglichst weit von der Bahn entfernt sein. Die Einbindung eines Gewerbegrundstückes (nicht störender Art), am besten das Grundstück am Bahnübergang Nappenhorn, wäre für die Beurteilung seitens des Kreises positiv. Die Erschließung aller 4 Grundstücke muss im Vorbescheidsantrag ausführlich dargestellt werden. Die Einplanung eines Lärmschutzes in Richtung Bahn sollte bereits in die Planung eingebunden werden. Ein Schulweg entlang der Bahn für Fußgänger und Radfahrer macht ebenfalls nach Ansicht der Bauaufsicht Sinn. Die Einholung eines Lärmgutachtens im Vorwege wäre ebenfalls angebracht, da dieses spätestens im Bauantragsverfahren gefordert wird. Zu beachten bei der Erschließung der mittleren Grundstücke über das Stegmann-Gelände ist, dass, wenn die Zuwegung länger wie 50 Meter werden sollten, eine Wendefläche (für Rettungseinsätze) am Ende der Straße eingeplant werden muss. Sollten diese beiden Straßen öffentlich werden, so muss ein Wendehammer eingeplant werden – daher spricht doch einiges dafür, die beiden Straßen / Zuwegungen „privat“ zu lassen als Gemeinschaftseigentum der entsprechenden anliegenden Grundstückseigentümer. Der auf dem Luftbild zu erkennende Knickwall entlang der Straße „An der Bahn“ bis zum Parkplatz der KiTa sollte erhalten bleiben und ggfls. nach Möglichkeit bis auf das städtische Grundstück erweitert werden. Im Zusammenhang mit der Erschließung des städtischen Grundstückes in Richtung der Straße „An der Bahn“ sollte über eine Regulierung der Zuwegungen und der Stellplatzsituation der KiTa nachgedacht werden und eine Überplanung geregelt werden (Beispiel: Einbahnstraßenregelung über den alten SchienenStrang oder ähnliches).    

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bis jetzt noch keine Auswirkungen.

 


Anlage/n:

Katasterplan

Luftbild

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bar_AnderBahnAlkis (179 KB)      
Anlage 2 2 Bar_AnderBahnLuftbild (816 KB)      
Anlage 3 3 Bar_BPlan68_LB (2443 KB)      

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