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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-099  

Betreff: Bauleitplanung der Gemeinde Lutzhorn
hier: Beteiligung der Behörden für die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des B-Planes Nr. 9
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Entscheidung
14.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Lutzhorn hat den Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 9 „südlich Bramstedter Landstraße – Golfplatz“ ausschließlich für den Bereich des bereits festgesetzten sonstigen Sondergebietes beschlossen, um für diesen Teilbereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur angemessenen Erweiterung der Lager- und Unterstellhalle und des Betriebs- und Restaurationsgebäudes wie in der Begründung dargestellt zu schaffen. Die Gemeinde Lutzhorn ist im Verfahren so weit fortgeschritten, dass die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB durchgeführt wird und um die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 30.03.2012 gebeten wurde.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Barmstedt nimmt die Bauleitplanung der Gemeinde Lutzhorn zur Kenntnis. Gegen die Aufstellung der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Lutzhorn für das Gebiet „südlich Bramstedter Landstraße - Golfplatz“ werden seitens der Stadt Barmstedt keine Bedenken geäußert.


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 


Anlage/n:

 

Anschreiben

Planunterlagen

Textliche Festsetzung 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 01.03.12_1.vAeBPlan9Planzeichnung (2528 KB)      
Anlage 2 2 01.03.12_1.vAeBPlan9Begr (2215 KB)      
Anlage 1 3 01.03.12_1.vAeBPlan9Anschr (411 KB)      

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