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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-084  

Betreff: Berichtswesen
hier: Personalentwicklung / Personalplanung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
27.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Nach den Grundsätzen für das Berichtswesen in der Stadt Barmstedt vom 12.06.2003, geändert am 15.12.2004, ist dem Hauptausschuss ein Bericht zur Personalentwicklung und zur Personalplanung vorzulegen. Der Bericht hat allgemeine und grundsätzliche Aussagen zum Inhalt. Über einzelne Personalfälle wird im Bedarfsfall gesondert im Rahmen der laufenden Sitzungen des Hauptausschusses informiert.

 

Am 01.01.2008 ist die Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Hörnerkirchen wirksam geworden. Im Zuge der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft wurde die Verwaltung neu strukturiert. Die einzelnen Stellen wurden nach Durchführung entsprechender Auswahlverfahren besetzt. An den diesbezüglichen Entscheidungen war der Hauptausschuss maßgeblich beteiligt, so dass hierauf nicht weiter eingegangen werden muss.

 

Mit diesem Bericht soll über die Anzahl der Stellen, die Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Personalplanung und -entwicklung informiert werden.

 

Anzahl der Stellen (Entwicklung 2008 – 2012)

siehe Anlage 1

 

Anzahl der Stellen, Personalausgaben (Entwicklung 2008 – 2012)

siehe Anlage 2

 

Die Mitarbeiter/innen der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wurden zum 01.01.2008 in den Dienst der Stadt Barmstedt übernommen. Die Mitarbeiter/innen der Einrichtungen des Amtes und der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen werden weiterhin im Amtshaushalt bzw. in den Gemeindehaushalten geführt und sind demzufolge in den vorstehenden Zahlen nicht enthalten. Ab 2010 hat sich dahingehend eine Änderung ergeben, als die beiden Mitarbeiter des Bauhofes Hörnerkirchen im Zuge der Zusammenlegung mit dem Bauhof der Stadt Barmstedt in den Dienst der Stadt übernommen wurden. 

 

In dem Gutachten zur Neustrukturierung der Verwaltung aus dem Jahr 2007 wurde für die ab 2008 bestehende Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt/Amt Hörnerkirchen ein Personalbedarf für die Verwaltung von 30,50 Stellen ermittelt. Die in den einzelnen Jahren vorhandenen Abweichungen wurden im Rahmen der Vorlagen zu den jeweiligen Stellenplänen ausführlich begründet, so dass an dieser Stelle davon abgesehen wird.

 

 

 

Jobcenter Kreis Pinneberg (Personalgestellungen)

An das Jobcenter Kreis Pinneberg (vormals ARGE) waren im Laufe des Jahres 2011 bis zu 3 Mitarbeiterinnen abgeordnet. Eine Mitarbeiterin ist zum 01. Oktober 2011 in den Dienst der Stadt Barmstedt zurückgekehrt. Zum Jobcenter Kreis Pinneberg sind damit noch 2 unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen abgeordnet. Die Abordnungen sind vorerst bis zum 31. Dezember 2015 befristet. 

 

Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 31. Dezember 2011

siehe Anlagen 3 und 4

 

Zeitguthaben, Resturlaub, Krankheitstage, Sonderurlaub (Kernverwaltung)

siehe Anlage 5

 

 

Krankheitsquote

 

Die Krankheitsquote berechnet sich wie folgt:

 

durch Krankmeldung ausgefallene Tage

Soll-Arbeitszeit in Tagen

 

Bei der Berechnung der Krankheitstage bleiben Tage, die über den Zeitraum der Lohnfortzahlung hinaus gehen unberücksichtigt.

 

 

2009

2010

2011

Verwaltung (ohne ARGE/Jobcenter)

 

 

 

durch Krankmeldung ausgefallene Tage insg.

628,31

624,80

424,87

abzüglich Krankheitstage ab dem 31. Tag

-92,91

-174,35

-96,93

bereinigte Anzahl Krankheitstage

535,40

450,45

327,94

 

 

 

 

Jahresarbeitstage

254,00

256,00

254,00

am 30.06. d. J. tatsächlich besetzte Stellen

37,28

37,78

40,01

Soll-Arbeitszeit in Tagen

9.469,12

9.671,68

10.162,54

 

 

 

 

Krankheitsquote

 

 

 

bezogen auf Anzahl Krankheitstage insgesamt

6,64 %

6,46 %

4,18 %

entspricht Ausfall Anzahl Mitarbeiter/innen

2,48

2,44

1,67

 

 

 

 

bezogen auf Anzahl Krankheitstage bereinigt

5,65 %

4,66 %

3,23 %

entspricht Ausfall Anzahl Mitarbeiter/innen

2,11

1,76

1,29

 

 

 

 

Einrichtungen

 

 

 

durch Krankmeldung ausgefallene Tage insg.

k. A.

k. A.

529

abzüglich Krankheitstage ab dem 31. Tag

k. A.

k. A.

144

bereinigte Anzahl Krankheitstage

k. A.

k. A.

385

 

 

 

 

Jahresarbeitstage

254,00

256,00

254,00

am 30.06. d. J. tatsächlich besetzte Stellen

32,45

34,43

34,82

Soll-Arbeitszeit in Tagen

8.242,30

8.814,08

8.844,28

 

 

 

 

Krankheitsquote

 

 

 

Anzahl Krankheitstage insgesamt

k. A.

k. A.

5,98 %

entspricht Ausfall Anzahl Mitarbeiter/innen

k. A.

k. A.

2,08

 

 

 

 

Anzahl Krankheitstage bereinigt

k. A.

k. A.

4,35 %

entspricht Ausfall Anzahl Mitarbeiter/innen

k. A.

k. A.

1,51

 

 

Beschäftigung von Schwerbehinderten

Das SGB IX verpflichtet alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Im Jahr 2011 waren bei der Stadt Barmstedt nach dem Berechnungsverfahren zur Ermittlung einer eventuell zu zahlenden Schwerbehindertenabgabe jahresdurchschnittlich monatlich 84,25 Arbeitsplätze vorhanden. Der mit schwerbehinderten Menschen besetzte Anteil belief sich auf 6,92 %. Eine Schwerbehindertenabgabe war wegen Erfüllung der Mindestquote von 5 % deshalb nicht zu zahlen.

 

Altersteilzeit

Altersteilzeitarbeitsverträge wurden mit insgesamt 10 Mitarbeiter/innen abgeschlossen:

 

 

Arbeitsphase

Freistellungsphase

 

von

bis

von

bis

Verwaltung

 

 

 

 

Mitarbeiter/in A

01.11.2006

31.07.2010

01.08.2010

30.04.2014

Mitarbeiter/in B

01.05.2009

31.12.2012

01.01.2013

31.08.2016

Mitarbeiter/in C

01.11.2009

31.12.2013

01.01.2014

28.02.2018

Mitarbeiter/in D

01.12.2009

30.06.2012

01.07.2012

31.01.2015

Mitarbeiter/in E

01.09.2010

31.05.2015

01.06.2015

31.07.2018

 

 

 

 

 

Einrichtungen

 

 

 

 

Mitarbeiter/in A

01.01.2008

30.06.2011

01.07.2011

31.12.2014

Mitarbeiter/in B

01.03.2008

29.02.2012

01.03.2012

29.02.2016

Mitarbeiter/in C

01.08.2008

31.01.2011

01.02.2011

31.07.2013

Mitarbeiter/in D

01.10.2008

31.03.2012

01.04.2012

31.08.2015

Mitarbeiter/in E

01.11.2009

30.11.2012

01.12.2012

31.12.2015

 

Altersteilzeit von Mitarbeiter/innen in der Verwaltung

Für die zum 31.07.2010 frei gewordene Stelle in der Kämmerei wurde eine Nachfolgeregelung gefunden. Gleiches gilt für die zum 30.06.2012 bzw. 31.12.2012 frei werdenden Stellen in der Stadtkasse. Für die zum 31.12.2013 und 31.05.2015 frei werdenden Stellen in den Bereichen Schulverwaltung und zentrale Dienste und Finanzen müssen zu gegebener Zeit Entscheidungen herbeigeführt werden.   

 

Altersteilzeit von Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen

Die zum 31.01.2011 frei gewordene Stelle eines Schulhausmeisters wurde nachbesetzt. Im Bereich des Bauhofes wurde eine zum 30.06.2011 frei gewordene Stelle neu besetzt. Eine weitere Stelle beim Bauhof ist zum 30.11.2012 neu zu besetzen. Das Verfahren zur Nachbesetzung der Stelle einer Schulsekretärin an der Grund- und Gemeinschaftsschule ist 2011 erfolgt. Ebenfalls 2011 wurde die Entscheidung über die Neubesetzung der Stelle Stadtjugendpfleger/in getroffen.

 

Altersteilzeitrücklage

Nach § 19 Abs. 4 Nr. 6 ist eine Altersteilzeitrücklage als Pflichtrücklage zu bilden. In dieser Sonderrücklage sollen Mittel für die Gehaltszahlungen während der Freistellungsphase angesammelt werden. Die Altersteilzeitrücklage der Stadt Barmstedt wurde erstmals zum 31.12.2009 gebildet. Zugeführt wurden bisher die anteiligen Beträge für die Jahre 2006 bis 2011 im Gesamtbetrag von 667.929,40 EUR. Die Rücklage wird sich bis zur Abwicklung aller Altersteilzeitfälle im Jahr 2018 voraussichtlich wie folgt entwickeln:

 

Jahr

Zuführung

Entnahme

Stand am 31.12. des Jahres

 

EUR

EUR

EUR

2006

5.664,59

 

 

2007

24.303,73

 

 

2008

101.268,94

 

 

2009

147.708,84

 

278.946,10

Übertrag

278.946,10

 

278.946,10

Jahr

Zuführung

Entnahme

Stand am 31.12. des Jahres

 

EUR

EUR

EUR

Übertrag

557.892,20

 

557.935,20

2010

255.492,36

 

534.438,46

2011

133.490,93

 

667.929,40

2012

42.760,54

 

710.689,93

2013

 

103.422,70

607.267,23

2014

 

185.122,63

422.144,60

2015

 

159.249,62

262.894,98

2016

 

118.101,09

144.793,89

2017

 

102.989,89

41.804,00

2018

 

41.804,00

0,00

 

Die Bildung der Altersteilzeitrücklage führt während der Arbeitsphasen der Mitarbeiter/innen zu Mehrbelastungen für den Haushalt. Ein teilweiser Ausgleich erfolgt jedoch über die während dieser Zeit auf 50 % bei Tarifbeschäftigten bzw. 60 % bei Beamten zuzüglich Aufstockungsbeträge reduzierten Dienstbezüge. Während der Freistellungsphasen der Mitarbeiter/innen werden die Gehaltszahlungen durch Entnahmen aus der Altersteilzeitrücklage finanziert. Insoweit ergeben sich dann Haushaltsentlastungen.   

 

 

Leistungsorientierte Bezahlung

Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde ab dem 01.01.2007 ein Leistungsentgelt eingeführt. Das Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt. Die leistungsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz verstärkt werden. Die Zielgröße für das Leistungsentgelt wurde auf 8 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers vereinbart. Bis einschließlich 2009 belief sich das Gesamtvolumen auf 1 v. H. der Monatsentgelte. Von 2010 bis 2013 erhöht sich das Volumen um jährlich 0,25 v. H. auf dann 2 v. H. im Jahr 2013. Das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen ist zweckentsprechend zu verwenden; es besteht die Verpflichtung zur Auszahlung der jährlichen Leistungsentgelte. Am 11.12.2007 hat die Stadtvertretung beschlossen, dass die Beamten in das System der leistungsorientierten Bezahlung einbezogen werden.

 

Das jeweilige System der leistungsbezogenen Bezahlung wird betrieblich vereinbart. Dies ist erfolgt. Die nach § 18 TVöD gebildete Betriebliche Kommission hat eine entsprechende Dienstvereinbarung erarbeitet und sich dabei für ein Leistungsentgelt, das in Form einer einmaligen jährlichen Leistungsprämie zusätzlich zum Tabellenentgelt gewährt wird, entschieden. Nach Ausfertigung durch den Bürgermeister und die Vorsitzende des Personalrates ist die Dienstvereinbarung am 19.06.2008 in Kraft getreten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Hörnerkirchen sind der Dienstvereinbarung beigetreten. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt / Amt Hörnerkirchen und des Amtes Hörnerkirchen wurden die Inhalte der Dienstvereinbarung erläutert. Außerdem erfolgte eine Schulung bezüglich der Führung von Mitarbeitergesprächen. Dabei wurde der Teilnehmerkreis auf jeweils rd. 20 Personen begrenzt. Die gewählte Form der Mitarbeiterinformation und -schulung hat Kosten von insgesamt rd. 15.000 EUR verursacht. Damit stehen die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen im Vergleich mit anderen öffentlichen Arbeitgebern sehr gut dar. Anderenorts erfolgt die Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals nur in einer sehr kurzen Personalversammlung. Eine besondere Schulung erfolgt nicht. In der Folge daraus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich einen erheblichen Nachteil gegenüber den entsprechend geschulten Führungskräften.    

 

Zwischenzeitlich sind die mindestens einmal jährlich zu führenden Mitarbeitergespräche ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur geworden. Ein Teil dieser Gespräche bezieht sich auf die leistungsorientierte Bezahlung. Die große Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dem System der leistungsorientierten Bezahlung deutet auf eine mittlerweile große Akzeptanz hin. Anfänglich bestehende Zweifel und Ängste haben sich offensichtlich nicht bestätigt. Nicht teilgenommen haben im Wesentlichen die geringfügig Beschäftigten. Dies erklärt sich aber dadurch, dass die Zahlung eines Leistungsentgelts zu einer Überschreitung der für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse maßgebenden Einkommensgrenzen führen würde.

 

An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung in jedem Fall freiwillig ist und eine möglicherweise nicht erfolgreiche Zielerfüllung nicht zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führt. Das eigentliche Mitarbeitergespräch hingegen ist tarifvertraglich verbindlich vorgeschrieben.  

 

Die leistungsorientierte Bezahlung in den Jahren 2008 bis 2010 in Zahlen:

 

 

2008

2009

2010

 

 

 

 

Anzahl teilnehmende Mitarbeiter/innen

81

85

84

 

 

 

 

Anzahl nicht teilnehmende Mitarbeiter/innen

12

11

11

 

 

 

 

Gesamtsumme Leistungsentgelte

22.415,07 EUR

23.402,76 EUR

31.995,01 EUR

 

 

 

 

Durchschnittliche Leistungsprämie

276,73 EUR

275,33 EUR

380,89 EUR

 

Bei den persönlichen Leistungsprämien ergeben sich teilweise größere Abweichungen von den Durchschnittswerten durch den erreichten Zielerreichungsgrad, die Eingruppierung und den Umfang der Beschäftigung.

 

Die vereinbarten Ziele wurden zum weit überwiegenden Teil von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgeschlagen. Von der Möglichkeit, Teamziele zu vereinbaren, wurde ebenfalls Gebrauch gemacht. Auch wenn wir uns zurzeit noch in der “Übungsphase” befinden, sind die vom System der leistungsorientierten Bezahlung ausgehenden positiven Impulse bereits jetzt klar zu erkennen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind bisher nicht dagewesene Möglichkeiten geboten, sich über das übliche Maß hinaus einzubringen und damit etwas zu bewegen. Diesen Weg sollten wir weiter beschreiten.

 

Die Auszahlung der Leistungsprämien für 2011 erfolgt Ende Mai 2012.

 

Mitarbeitergespräche

Nach § 5 TVöD haben Beschäftigte Anspruch auf ein regelmäßiges Gespräch mit der jeweiligen Führungskraft, in dem u. a. festgestellt wird, ob und welcher Qualifizierungsbedarf besteht. Mitarbeitergespräche bei der Stadt Barmstedt finden grundsätzlich einmal jährlich jeweils im ersten Quartal eines Jahres in Verbindung mit der Vereinbarung von Zielen im Rahmen der leistungsorientierten Bezahlung statt.

 

Aus- und Fortbildung

In der Verwaltung der Stadt Barmstedt werden zurzeit 7 Auszubildende ausgebildet. Im Bereich der Fortbildung wurde und wird allen Mitarbeiter/innen die Gelegenheit gegeben, mindestens ein Seminar pro Jahr zu besuchen. 

 

Arbeitszeit

Mit dem Einzug der Stadtverwaltung in das neue Rathausgebäude Anfang 2007 wurden die Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr erheblich ausgeweitet. Erforderlich wurde deshalb eine Überarbeitung der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit. Zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ist am 19.06.2009 eine neue Dienstvereinbarung in Kraft getreten, die sich an den Öffnungszeiten des Rathauses orientiert. 


Anlage/n:

1 – Anzahl der Stellen (Entwicklung 2008 – 2012)

2 – Anzahl der Stellen, Personalausgaben (Entwicklung 2008 – 2012)

3 – Altersstruktur Verwaltung

4 – Altersstruktur Einrichtungen

5 – Kernverwaltung (Auswertung Arbeitszeitkonten 2011)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Anzahl der Stellen (253 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Entwicklung Stellen, Personalausgaben (15 KB) PDF-Dokument (57 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Altersstruktur Verwaltung (255 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Altersstruktur Einrichtungen (260 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Kernverwaltung (Auswertung Arbeitszeitkonten) (265 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

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