Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-080
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Sachverhalt:
§ 1 (2) der Entschädigungssatzung sieht vor, dass dem Bürgermeister auf Antrag zu erstatten ist
a) die Benutzung eines Wohnraumes für die dienstliche Zwecke neben einer Mietpauschale auch die zusätzlichen Aufwendungen für dessen Heizung, Beleuchtung und Reinigung.
b) die dienstliche Benutzung eines privaten Fernsprechers und sonstiger Kommunikationsmittel, die anteiligen Grundgebühren und bei erstmaliger Herstellung des Anschlusses nach Übernahme des Ehrenamtes die anteiligen Kosten der Herstellung.
Die Entschädigungen können jeweils durch eine Pauschale gezahlt werden. Die Festsetzung der Höhe der Pauschale erfolgt durch Beschluss der Gemeindevertretung.
Gängige Praxis in den vergangen Jahren war die Vornahme folgender jährlicher Erstattungen:
Zu a) 153,39 €/a
Zu b) 306,78 €/a
Weiterhin wurden jährlich 153,39 € für Dienstfahrten erstattet.
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, die Erstattungen auf volle 10 € aufzurunden.
Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt, dem Bürgermeister für die
a) die Benutzung eines Wohnraumes für die dienstliche Zwecke neben einer Mietpauschale auch die zusätzlichen Aufwendungen für dessen Heizung, Beleuchtung und Reinigung jährliche 160,00 €
b) die dienstliche Benutzung eines privaten Fernsprechers und sonstiger Kommunikationsmittel, die anteiligen Grundgebühren und bei erstmaliger Herstellung des Anschlusses nach Übernahme des Ehrenamtes die anteiligen Kosten der Herstellung jährlich 310,00 €
zu erstatten.
Ferner wird für Dienstfahrten jährlich eine Pauschale in Höhe von 160 € gewährt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen bei den HH-Stellen 0000.4000, 0200.5300 sowie 0200.6520 zur Verfügung.
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