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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-079  

Betreff: Entschädigung des Bürgermeisters
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Bärbel Wappler
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
15.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

§ 1 (2) der Entschädigungssatzung sieht vor, dass dem Bürgermeister auf Antrag zu erstatten ist

 

a)      die Benutzung eines Wohnraumes für die dienstliche Zwecke neben einer Mietpauschale auch die zusätzlichen Aufwendungen für dessen Heizung, Beleuchtung und Reinigung.

b)      die dienstliche Benutzung eines privaten Fernsprechers und sonstiger Kommunikationsmittel, die anteiligen Grundgebühren und bei erstmaliger Herstellung des Anschlusses nach Übernahme des Ehrenamtes die anteiligen Kosten der Herstellung.

 

Die Entschädigungen können jeweils durch eine Pauschale gezahlt werden. Die Festsetzung der Höhe der Pauschale erfolgt durch Beschluss der Gemeindevertretung.

 

Gängige Praxis in den vergangen Jahren war die Vornahme folgender jährlicher Erstattungen:

 

Zu a)              306,78 €/a

Zu b)             368,13 €/a

 

Weiterhin wurden jährlich 153,39 € für Dienstfahrten erstattet.

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, die Erstattung zu a) auf volle 10 € aufzurunden.

Die Erstattung zu b) sollte in der Höhe den anderen Gemeinden angepasste werden und 310,00 € betragen.

 

 

Die Gemeindevertretung Bokel beschließt, dem Bürgermeister für die

 

a)      die Benutzung eines Wohnraumes für die dienstliche Zwecke neben einer Mietpauschale auch die zusätzlichen Aufwendungen für dessen Heizung, Beleuchtung und Reinigung jährliche 310,00 €

 

b)        die dienstliche Benutzung eines privaten Fernsprechers und sonstiger Kommunikationsmittel, die anteiligen Grundgebühren und bei erstmaliger Herstellung des Anschlusses nach Übernahme des Ehrenamtes die anteiligen Kosten der Herstellung jährlich 310,00 €

 

zu erstatten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel stehen bei den HH-Stellen 0000.4000, 0200.5300 sowie 0200.6520 zur Verfügung.

 

 


 


 


 

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