Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-051
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Im Haushaltsjahr 2011 sind mit Stand vom 31. Dezember 2011 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 230.374,47 EUR |
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davon |
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
2. entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaus- haltes an den Vermögenshaushalt gem. § 39 Abs. 3 (2) (Ausgaben der Gruppierungsziffer 8600 = 113.866,93 EUR, der Gruppierungs- ziffer 6891 = 18.801,61 EUR und Gr. 8691 = 18.801,61 EUR, die nicht genehmigungspflichtig sind) |
13.492,14 EUR
151.470,15 EUR
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3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung |
6.962,93 EUR |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 58.449,25 EUR |
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Gymnasien |
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Schulkostenbeiträge |
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Haushaltsstelle 2300-6720 |
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Haushaltssoll | 27.700,00 EUR |
Anordnungssoll | 34.881,00 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 7.181,00 EUR |
Begründung: Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 1.057,00 EUR um 136,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Die Anzahl der auswärtigen Schüler/innen (= 33) hat sich gegenüber 2010 nicht verändert.
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Sonderschulen |
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Schulkostenbeiträge |
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Haushaltsstelle 2700-6720 |
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Haushaltssoll | 8.400,00 EUR |
Anordnungssoll | 11.775,00 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 3.375,00 EUR |
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Begründung: Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 3.925,00 EUR um 1.151,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Die Anzahl der auswärtigen Schüler/innen (= 3) hat sich gegenüber 2010 nicht verändert.
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Gemeinschaftsschulen |
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Schulkostenbeiträge |
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Haushaltsstelle 2812-6720 |
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Haushaltssoll | 42.500,00 EUR |
Anordnungssoll | 84.045,00 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 41.545,00 EUR |
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Begründung: Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 1.293,00 EUR um 145,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Die Anzahl der auswärtigen Schüler/innen hat sich gegenüber 2010 um 18 auf 65 erhöht.
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Straßen, Wege und Plätze |
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Laufene Unterhaltung |
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Haushaltsstelle 6300-5100 |
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Haushaltssoll | 15.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 18.544,26 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 3.544,26 EUR |
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Begründung: Die Haushaltsüberschreitungen liegen im Winterdienst - Winter 2010/11 - sowie im verstärkten Einsatz von Firmen für die Pflege des Straßenbegleitgrüns.
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Straßenbeleuchtung |
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Bewirtschaftung der Grundstücke, bauliche Anlagen usw. |
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Energiekosten |
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Haushaltsstelle 6700-5400 |
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Haushaltssoll | 6.500,00 EUR |
Anordnungssoll | 9.303,99 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 2.803,99 EUR |
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Begründung: Die Mehrkosten begründen sich aus erhöhten Vorauszahlungen für 2011 und die zusätzliche Endabrechnung mit der Eon aufgrund des Stromanbieterwechsels. Die Abrechnung wäre im Normalfall erst in 2012 zu zahlen.
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Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 74.455,23 EUR |
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davon |
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
2. sind Mehrausgaben als Zuführungen: a) zur Allgemeinen Rücklage = b) zur Sonderrücklage gem. § 19 Abs. 4 (3) GemHVO (Gebühren- ausgleichsrücklage) = c) zur Sonderrücklage gem. § 19 Abs. 4 (1) GemHVO (Entschlam- mungsrücklage) = |
0,00 EUR
50.247,72 EUR
18.804,76 EUR
2,55 EUR
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3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung |
397,46 EUR |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 5.002,74 EUR |
Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung: |
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Baumaßnahmen |
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Ausbaukosten Gehweg „Nachtigallentwiete“ |
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Haushaltsstelle 6302-9600 |
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Haushaltssoll | 15.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 20.002,74 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 5.002,74 EUR |
Begründung: Die Haushaltsüberschreitung liegt in dem Erwerb und der Vermessung von Privatflächen für den Gehwegbau sowie in der größeren gepflasterten Gehwegfläche.
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Die Gemeindevertretung Westerhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2011 – Stand 31. Dezember 2011 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 58.449,25 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 5.002,74 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2011 WH_JR-HHÜberschreitungen (245 KB) |
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