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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-051  

Betreff: Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
02.04.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2011 sind mit Stand vom 31. Dezember 2011 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

230.374,47 EUR

 

 

davon

 

 

1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)

 

2. entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaus-

    haltes an den Vermögenshaushalt gem. § 39 Abs. 3 (2) (Ausgaben  

    der Gruppierungsziffer 8600 = 113.866,93 EUR, der Gruppierungs-

    ziffer 6891 = 18.801,61 EUR und Gr. 8691 = 18.801,61 EUR, die

    nicht genehmigungspflichtig sind)

 

13.492,14 EUR

 

 

 

 

 

151.470,15 EUR

 

3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

    von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

 

6.962,93 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

58.449,25 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Gymnasien

 

Schulkostenbeiträge

 

Haushaltsstelle 2300-6720

 

Haushaltssoll

27.700,00 EUR

Anordnungssoll

34.881,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

7.181,00 EUR

 

Begründung:

Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 1.057,00 EUR um 136,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Die Anzahl der auswärtigen Schüler/innen (= 33) hat sich gegenüber 2010 nicht verändert.

 

 

Sonderschulen

 

Schulkostenbeiträge

 

Haushaltsstelle 2700-6720

 

Haushaltssoll

8.400,00 EUR

Anordnungssoll

11.775,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

3.375,00 EUR

 

 

Begründung:

Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 3.925,00 EUR um 1.151,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Die Anzahl der auswärtigen Schüler/innen (= 3) hat sich gegenüber 2010 nicht verändert.

 

 

 

Gemeinschaftsschulen

 

Schulkostenbeiträge

 

Haushaltsstelle 2812-6720

 

Haushaltssoll

42.500,00 EUR

Anordnungssoll

84.045,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

41.545,00 EUR

 

 

Begründung:

Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 1.293,00 EUR um 145,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Die Anzahl der auswärtigen Schüler/innen hat sich gegenüber 2010 um 18 auf 65 erhöht.

 

 

 

 

Straßen, Wege und Plätze

 

Laufene Unterhaltung

 

Haushaltsstelle 6300-5100

 

Haushaltssoll

15.000,00 EUR

Anordnungssoll

18.544,26 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

3.544,26 EUR

 

 

Begründung:

Die Haushaltsüberschreitungen liegen im Winterdienst - Winter 2010/11 - sowie im verstärkten Einsatz von Firmen für die Pflege des Straßenbegleitgrüns.

 

 

Straßenbeleuchtung

 

Bewirtschaftung der Grundstücke, bauliche Anlagen usw.

 

Energiekosten

 

Haushaltsstelle 6700-5400

 

Haushaltssoll

6.500,00 EUR

Anordnungssoll

9.303,99 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

2.803,99 EUR

 

 

Begründung:

Die Mehrkosten begründen sich aus erhöhten Vorauszahlungen für 2011 und die zusätzliche Endabrechnung mit der Eon aufgrund des Stromanbieterwechsels. Die Abrechnung wäre im Normalfall erst in 2012 zu zahlen.

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

74.455,23 EUR

 

 

davon

 

 

1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)

 

2. sind Mehrausgaben als Zuführungen:

    a) zur Allgemeinen Rücklage =

    b) zur Sonderrücklage gem. § 19 Abs. 4 (3) GemHVO (Gebühren-

        ausgleichsrücklage) =

    c) zur Sonderrücklage gem. § 19 Abs. 4 (1) GemHVO (Entschlam-

        mungsrücklage) =

 

0,00 EUR

 

 

50.247,72 EUR

 

18.804,76 EUR

 

2,55 EUR

 

3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

    von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

 

397,46 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

5.002,74 EUR

 

Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung:

 

 

 

Baumaßnahmen

 

Ausbaukosten Gehweg „Nachtigallentwiete“

 

Haushaltsstelle 6302-9600

 

Haushaltssoll

15.000,00 EUR

Anordnungssoll

20.002,74 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

5.002,74 EUR

 

Begründung:

Die Haushaltsüberschreitung liegt in dem Erwerb und der Vermessung von Privatflächen für den Gehwegbau sowie in der größeren gepflasterten Gehwegfläche.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Westerhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2011 – Stand 31. Dezember 2011 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 58.449,25 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 5.002,74 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2011 WH_JR-HHÜberschreitungen (245 KB)      

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