Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-050  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
19.04.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2011 sind mit Stand vom 31. Dezember 2011 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)               61.329,55 EUR

 

davon

 

1.  sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)               1.988,92 EUR

 

2.  entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaushal- 

tes an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2) (Ausgaben der

Gruppierungsziffer 8600 = 8.417,94 EUR, der Gruppierungsziffer 6891 =

17.280,75 EUR und Gr. 8691 = 17.280,75 EUR, die nicht genehmigungs-

pflichtig sind)               42.979,44 EUR

 

3.   sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

      2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung               6.487,19 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig               9.874,00 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

Schulen

 

Schulkostenbeiträge – Sonderschulen –

HHSt. 2700-6720

 

Haushaltssoll

8.400,00 EUR

Anordnungssoll

15.700,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

7.300,00 EUR

 

 

Begründung:

Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 3.925,00 EUR um 1.151,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Die Anzahl der auswärtigen Schüler/innen hat sich gegenüber 2010 um 1 auf 4 erhöht.

 

 

Schulen

 

Schulkostenbeiträge – Gemeinschaftsschule –

HHSt. 2812-6720

 

Haushaltssoll

20.700,00 EUR

Anordnungssoll

23.274,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

2.574,00 EUR

 

 

Begründung:

Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 1.293,00 EUR um 145,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Die Anzahl der auswärtigen Schüler/innen (= 18) hat sich gegenüber 2010 nicht verändert.

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)               23.439,20 EUR 

 

davon

 

1.  sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

     von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung              0,00 EUR

 

2. davon sind Mehrausgaben als Zuführungen:

 

     a)  zur Allgemeinen Rücklage =              6.152,88 EUR

     b)  zur Sonderrücklage gemäß § 19 Abs. 4 (3) GemHVO (Gebühren-

          ausgleichsrücklage) =                 17.286,07 EUR

     c)  zur Sonderrücklage § 19 Abs. 4 (1)  (Entschlammungsrücklage)

          =                 0,25 EUR

     die als zulässige außerplanmäßige Zuführungen keiner Genehmigung

     nach § 82 GO bedürfen.

 

damit sind noch genehmigungspflichtig                0,00 EUR         

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Osterhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2011 – Stand 31. Dezember 2011 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 9.874,00 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR wird Kenntnis genommen. 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2011 OH_JR-HHÜberschreitungen (242 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner