Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-050
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Im Haushaltsjahr 2011 sind mit Stand vom 31. Dezember 2011 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) 61.329,55 EUR
davon
1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 1.988,92 EUR
2. entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaushal-
tes an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2) (Ausgaben der
Gruppierungsziffer 8600 = 8.417,94 EUR, der Gruppierungsziffer 6891 =
17.280,75 EUR und Gr. 8691 = 17.280,75 EUR, die nicht genehmigungs-
pflichtig sind) 42.979,44 EUR
3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von
2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung 6.487,19 EUR
damit sind noch genehmigungspflichtig 9.874,00 EUR
Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:
Schulen |
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Schulkostenbeiträge – Sonderschulen – HHSt. 2700-6720 |
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Haushaltssoll | 8.400,00 EUR |
Anordnungssoll | 15.700,00 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 7.300,00 EUR |
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Begründung: Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 3.925,00 EUR um 1.151,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Die Anzahl der auswärtigen Schüler/innen hat sich gegenüber 2010 um 1 auf 4 erhöht.
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Schulen |
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Schulkostenbeiträge – Gemeinschaftsschule – HHSt. 2812-6720 |
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Haushaltssoll | 20.700,00 EUR |
Anordnungssoll | 23.274,00 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 2.574,00 EUR |
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Begründung: Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 1.293,00 EUR um 145,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Die Anzahl der auswärtigen Schüler/innen (= 18) hat sich gegenüber 2010 nicht verändert.
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Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) 23.439,20 EUR
davon
1. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag
von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung 0,00 EUR
2. davon sind Mehrausgaben als Zuführungen:
a) zur Allgemeinen Rücklage = 6.152,88 EUR
b) zur Sonderrücklage gemäß § 19 Abs. 4 (3) GemHVO (Gebühren-
ausgleichsrücklage) = 17.286,07 EUR
c) zur Sonderrücklage § 19 Abs. 4 (1) (Entschlammungsrücklage)
= 0,25 EUR
die als zulässige außerplanmäßige Zuführungen keiner Genehmigung
nach § 82 GO bedürfen.
damit sind noch genehmigungspflichtig 0,00 EUR
Die Gemeindevertretung Osterhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2011 – Stand 31. Dezember 2011 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 9.874,00 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR wird Kenntnis genommen.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2011 OH_JR-HHÜberschreitungen (242 KB) |
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