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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2008-011  

Betreff: Entgeltordnung Bäder
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
12.03.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Eintrittspreise für die Schwimmhalle wurden zuletzt im Mai 2004 geändert. Damals wurde eine Anpassung der Eintrittspreise für das Strandbad und für Erwachsene in der Halle vorgenommen. Die geplante Anpassung für Jugendliche in der Halle wurde nicht beschlossen.

In der letzten Werkausschusssitzung wurde die Installation eines Kassenautomaten beschlossen. In diesem Zusammenhang wird eine gleichzeitige Anpassung einzelner Entgelte vorgeschlagen (siehe Anlage).

Ein wesentlicher Punkt ist die Anpassung von 2,60 € auf 3,00 €. Bereits im Mai 2004 wurde diese Anpassung empfohlen, jedoch nicht verabschiedet. Die Werkleitung hält aufgrund der mittlerweile stark gestiegenen Energiekosten eine Anpassung auch für Jugendliche für erforderlich.

Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Zehnerkarten entfallen. Hierfür gibt es zwei Gründe: zum einen werden Zehnerkarten in der Vielzahl (60% bei Erwachsenen und 90% bei Jugendlichen) als sogenannte „Einzelkarten“ gedruckt und ausgehändigt. Damit ist nicht sichergestellt, dass die Zehnerkarte personenbezogen bleibt. Die Vermutung liegt nahe, dass durch den Abverkauf von Zehnerkarten im Einzeldruck diese dann weitergereicht werden und ein Schaden entsteht. Durch den Wegfall der vergünstigen Zehnerkarten soll eine eigentlich erforderliche Preisanpassung des Grundpreises für Erwachsene vermieden werden.

Gleichzeitig werden für Stammgäste personenbezogene Jahreskarten angeboten, welche für Menschen mit Behinderung und Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt vergünstigt sind. Für das Rumpfjahr 2008 würden die Jahreskarten linear gewichtet berechnet werden.

Im Vordergrund steht auch eine einfache Bedienung des Kassenautomaten (nur zwei Tasten!) bei möglichst geringem Missbrauchsspielraum und verursachungsgerechten Eintrittspreisen.

 

Zuständig ist die Stadtvertretung.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Stadtvertretung wird vorgeschlagen, die bestehende Entgeltordnung mit Inbetriebnahme des Kassenautomaten außer Kraft zu setzen und eine neue Entgeltordnung, basierend auf beigefügter Zusammenstellung, in Kraft zu setzen.


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Badewonne neue Entgeltordnung mit Einführung Automat (22 KB) PDF-Dokument (46 KB)    

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