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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-047  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
28.03.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2011 sind mit Stand vom 31. Dezember 2011 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt ( Spalte 6 )                                                                      74.035,94 EUR

 

davon

 

1.  sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)                              1.973,37 EUR

 

2.      entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaus-

haltes an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2) (Ausgaben

der Gruppierungsziffer 8600, die nicht genehmigungspflichtig sind)              42.918,03 EUR                                                                                          

 

3.      sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von

5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung              23.118,38 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig              6.026,16 EUR

 

Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung:

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Angestellenvergütungen

Hausmeister / Schulsekretärin

HHSt. 2150-4140

Haushaltssoll              69.500,00 EUR

Anordnungssoll              77.071,29 EUR

Mehrausgabe              7.571,29 EUR

Deckung durch Deckungsvermerk              -1.545,13 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe              6.026,16 EUR

 

Begründung:

Stundenaufstockung bei der Schulsozialpädagogin (Kostenerstattung über

eine Bundeszuweisung). 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)              37.043,97 EUR 

 

davon sind Mehrausgaben als Zuführung zur allgemeinen Rücklage

a)      Amt =          12.475,02

b)      Schule =     23.856,14              36.331,16 EUR

 

davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

Von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung               712,81 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig               0,00 EUR

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2011 – Stand 31. Dezember 2011 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.026,16 EUR gem. § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen..


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2011 Amt_JR-HHÜberschreitungen (246 KB)      

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