Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-046
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Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2011 sind mit Stand vom 31. Dezember 2011 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 639.508,20 EUR | ||
davon
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 285.261,04 EUR | ||
2. entfallen auf innere Verrechnungen (Ausgaben der Gruppierungsziffer 679, gemäß Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtig)
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170.175,95 EUR | ||
3. entfallen auf Zuführungsbeträge zum Vermögenshaushalt (genehmigungsfreie Abschlussbuchungen)
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1.002,71 EUR | ||
4. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung |
41.320,76 EUR | ||
damit sind noch genehmigungspflichtig |
141.747,74 EUR | ||
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Personalausgaben |
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Ausgaben der Hauptgruppe 4 (xxxxxx.4xxxxx) |
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Haushaltssoll insgesamt | 4.007.900,00 EUR | ||
Anordnungssoll insgesamt | 4.069.915,02 EUR | ||
Mehrausgabe | 62.015,02 EUR | ||
davon Kleinbeträge bis 5.000 EUR (vorab genehmigt) | 16.127,32 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 45.887,70 EUR | ||
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Begründung: Einstellung einer weiteren Schulsozialpädagogin (Kostenerstattung über eine Bundeszuweisung); Nachfolgeregelungen im Jugendzentrum und im Bauhof (zweitweise Doppelbesetzungen); Übernahme einer Auszubildenden (Nachfolge Altersteilzeit).
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Grund- und Hauptschulen |
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Schulkostenbeiträge |
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Haushaltsstelle 210000.672000 |
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Haushaltssoll | 33.700,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 44.578,00 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 10.878,00 EUR | ||
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Begründung: Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 1.438,00 EUR um 191,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Die Anzahl der Schüler/innen an auswärtigen Schulen hat sich gegenüber 2010 um 4 auf 31 erhöht (2010 = 27 Schüler/innen á 1.247 EUR = 33.669 EUR, 2011 = 31 Schüler/innen á 1.438 EUR = 44.578 EUR). |
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James-Krüss-Schule |
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Versicherungen allgemeiner Art |
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Haushaltsstelle 211000.640000 |
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Haushaltssoll | 8.000,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 14.121,87 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 6.121,87 EUR | ||
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Begründung: Beitrag an die Unfallkasse Nord für die Schülerunfallversicherung. Bei den Jahresabschlussarbeiten wurde festgestellt, dass die gemeldete Schülerzahl für die James-Krüss-Schule (Schuljahr 2010/11) falsch war. Die Zahl ist aufgrund von drei Eingangsklassen zwar höher gegenüber den Vorjahren, es wurden aber die Schüler der Außenstelle Bokholt-Hanredder irrtümlich zusätzlich gemeldet, obwohl hier das Amt Rantzau zuständig ist. Die Unfallkasse Nord um Erstattung des überzahlten Betrages von 3.049,88 EUR gebeten. |
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Gymnasien Schulkostenbeiträge Haushaltsstelle 231000.672000 |
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Haushaltssoll | 13.800,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 34.881,00 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 21.081,00 EUR | ||
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Begründung: Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 1.057,00 EUR um 136,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Bei der Haushaltsplanung wurde von 15 Schüler/innen ausgegangen, die auswärtige Gymnasien besuchen. Tatsächlich wurden aber Schulkostenbeiträge für 33 Schüler/innen abgerechnet.
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Ersatzschulen Schulkostenbeiträge Haushaltsstelle 285000.671000 |
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Haushaltssoll | 30.000,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 41.263,00 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 11.263,00 EUR | ||
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Begründung: Schulkostenbeiträge nach den Regelungen des Landes für die Waldorfschulen. 2010 wurden 43 Schüler/innen abgerechnet, 2011 waren es 55 Schüler/innen. |
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Kindertagesstätten Kostenausgleich nach § 25 KiTaG |
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Haushaltsstelle 464000.672000 |
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Haushaltssoll | 25.000,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 46.886,64 EUR | ||
Mehrausgabe | 21.886,64 EUR | ||
gedeckt durch Deckungsring | 280,98 EUR | ||
Genehmigungspflichte Mehrausgabe | 21.605,66 EUR | ||
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Begründung: Seit Ende 2010 sind steigende Fallzahlen von Kindern, die auswärtige Kindertagesstätten besuchen, zu verzeichnen (Rechnungsergebnisse 2009 = 8.579,44 EUR, 2010 = 6.444,75 EUR). Die KiTa-Plätze in Barmstedt sind belegt.
Kindertagesstätte „Arche Noah“ (Krippengruppen) |
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Betriebskostenzuschuss |
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Haushaltsstelle 464000.708020 |
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Haushaltssoll | 57.400,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 76.704,31 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 19.304,31 EUR | ||
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Begründung: Nachzahlung aufgrund des Jahresabschlusses 2010. Das Ergebnis lag bei Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes noch nicht vor. |
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Märkte |
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Betriebskosten für die Durchführung von Märkten |
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Haushaltsstelle 730000.600000 |
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Haushaltssoll | 700,00 EUR | ||
Anordnungssoll | 6.306,20 EUR | ||
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 5.606,20 EUR | ||
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Begründung: Abwicklung verschiedener Veranstaltungen wie Adventsmarkt, Weihnachtsmarkt und Stoppelmarkt. Die Ausgaben sind durch entsprechende Einnahmen gedeckt. |
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Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 467.908,82 EUR | |
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 3.027,75 EUR | |
2. entfallen auf Zuführungsbeträge an Rücklagen (genehmigungsfreie Abschlussbuchungen) |
1.002,71 EUR | |
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3. davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchst- betrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushalts- satzung |
13.720,57 EUR | |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
450.157,79 EUR | |
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Stadtsanierung Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln Haushaltsstelle 615000.986000 |
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Haushaltssoll | 0,00 EUR | |
Anordnungssoll | 22.614,98 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 22.614,98 EUR | |
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Begründung: Zweckentfremdungszinsen auf die nicht fristgerecht eingesetzten Bundes- und Landesmittel.
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Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft |
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Umschuldung eines Kredites Haushaltsstelle 910000.977900 |
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Haushaltssoll | 0,00 EUR | |
Anordnungssoll | 427.542,81 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 427.542,81 EUR | |
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Begründung: Ein Kommunalkredit wurde nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31. Dezember 2011 umgeschuldet. Die Einnahme in entsprechender Höhe ist bei der Haushaltsstelle 910000.377900 verbucht. |
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2011 – Stand 31. Dezember 2011 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 141.747,74 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 450.157,79 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen vom 03. Januar 2012
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Haushaltsüberschreitungen Stand 31.12.2011 (296 KB) |
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