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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2012-046  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
31.01.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
14.02.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2011 sind mit Stand vom 31. Dezember 2011 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

639.508,20 EUR

 

davon

 

 

1.      sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 

                     

285.261,04 EUR

2.      entfallen auf innere Verrechnungen (Ausgaben der Gruppierungsziffer 679, gemäß Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtig) 

 

 

 

170.175,95 EUR

3.      entfallen auf Zuführungsbeträge zum Vermögenshaushalt (genehmigungsfreie Abschlussbuchungen)

 

 

1.002,71 EUR

4.      sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

 

41.320,76 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

141.747,74 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Personalausgaben

 

Ausgaben der Hauptgruppe 4 (xxxxxx.4xxxxx)

 

Haushaltssoll insgesamt

4.007.900,00 EUR

Anordnungssoll insgesamt

4.069.915,02 EUR

Mehrausgabe

62.015,02 EUR

davon Kleinbeträge bis 5.000 EUR (vorab genehmigt)

16.127,32 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

45.887,70 EUR

 

 

 

 

Begründung:

Einstellung einer weiteren Schulsozialpädagogin (Kostenerstattung über eine Bundeszuweisung); Nachfolgeregelungen im Jugendzentrum und im Bauhof (zweitweise Doppelbesetzungen); Übernahme einer Auszubildenden (Nachfolge Altersteilzeit).

 

 

Grund- und Hauptschulen

 

Schulkostenbeiträge

 

Haushaltsstelle 210000.672000

 

Haushaltssoll

33.700,00 EUR

Anordnungssoll

44.578,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

10.878,00 EUR

 

 

Begründung:

Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 1.438,00 EUR um 191,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Die Anzahl der Schüler/innen an auswärtigen Schulen hat sich gegenüber 2010 um 4 auf 31 erhöht (2010 = 27 Schüler/innen á 1.247 EUR = 33.669 EUR, 2011 = 31 Schüler/innen á 1.438 EUR = 44.578 EUR). 

 

 

 

James-Krüss-Schule

 

Versicherungen allgemeiner Art

 

Haushaltsstelle 211000.640000

 

Haushaltssoll

8.000,00 EUR

Anordnungssoll

14.121,87 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

6.121,87 EUR

 

 

Begründung:

Beitrag an die Unfallkasse Nord für die Schülerunfallversicherung. Bei den Jahresabschlussarbeiten wurde festgestellt, dass die gemeldete Schülerzahl für die James-Krüss-Schule (Schuljahr 2010/11) falsch war. Die Zahl ist aufgrund von drei Eingangsklassen zwar höher gegenüber den Vorjahren, es wurden aber die Schüler der Außenstelle Bokholt-Hanredder irrtümlich zusätzlich gemeldet, obwohl hier das Amt Rantzau zuständig ist. Die Unfallkasse Nord um Erstattung des überzahlten Betrages von 3.049,88 EUR gebeten.

 

 

 

Gymnasien

Schulkostenbeiträge

Haushaltsstelle 231000.672000

 

Haushaltssoll

13.800,00 EUR

Anordnungssoll

34.881,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

21.081,00 EUR

 

 

Begründung:

Die 2011 veranschlagten Schulkostenbeiträge basierten auf den im Vorjahr 2010 gültigen Beträgen. Die Schulkostenbeiträge 2011 lagen mit 1.057,00 EUR um 136,00 EUR über den Vorjahresbeträgen. Bei der Haushaltsplanung wurde von 15 Schüler/innen ausgegangen, die auswärtige Gymnasien besuchen. Tatsächlich wurden aber Schulkostenbeiträge für 33 Schüler/innen abgerechnet.

 

 

 

 

 

 

 

Ersatzschulen

Schulkostenbeiträge

Haushaltsstelle 285000.671000

 

Haushaltssoll

30.000,00 EUR

Anordnungssoll

41.263,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

11.263,00 EUR

 

 

Begründung:

Schulkostenbeiträge nach den Regelungen des Landes für die Waldorfschulen. 2010 wurden 43 Schüler/innen abgerechnet, 2011 waren es 55 Schüler/innen.

 

 

 

Kindertagesstätten

Kostenausgleich nach § 25 KiTaG

 

Haushaltsstelle 464000.672000

 

Haushaltssoll

25.000,00 EUR

Anordnungssoll

46.886,64 EUR

Mehrausgabe

21.886,64 EUR

gedeckt durch Deckungsring

280,98 EUR

Genehmigungspflichte Mehrausgabe

21.605,66 EUR

 

 

Begründung:

Seit Ende 2010 sind steigende Fallzahlen von Kindern, die auswärtige Kindertagesstätten besuchen, zu verzeichnen (Rechnungsergebnisse 2009 = 8.579,44 EUR, 2010 = 6.444,75 EUR). Die KiTa-Plätze in Barmstedt sind belegt.

 

Kindertagesstätte „Arche Noah“ (Krippengruppen)

 

Betriebskostenzuschuss

 

Haushaltsstelle 464000.708020 

 

Haushaltssoll

57.400,00 EUR

Anordnungssoll

76.704,31 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

19.304,31 EUR

 

 

Begründung:

Nachzahlung aufgrund des Jahresabschlusses 2010. Das Ergebnis lag bei Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes noch nicht vor.

 

 

 

Märkte

 

Betriebskosten für die Durchführung von Märkten

 

Haushaltsstelle 730000.600000

 

Haushaltssoll

700,00 EUR

Anordnungssoll

6.306,20 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

5.606,20 EUR

 

 

Begründung:

Abwicklung verschiedener Veranstaltungen wie Adventsmarkt, Weihnachtsmarkt und Stoppelmarkt. Die Ausgaben sind durch entsprechende Einnahmen gedeckt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

467.908,82 EUR

 

 

1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 

 

3.027,75 EUR

2. entfallen auf Zuführungsbeträge an Rücklagen

    (genehmigungsfreie Abschlussbuchungen)

 

1.002,71 EUR

 

 

3. davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchst-

    betrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushalts-

    satzung

 

 

13.720,57 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

450.157,79 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Stadtsanierung

Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln

Haushaltsstelle 615000.986000

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

22.614,98 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

22.614,98 EUR

 

 

Begründung:

Zweckentfremdungszinsen auf die nicht fristgerecht eingesetzten Bundes- und Landesmittel.

 

 

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

 

Umschuldung eines Kredites

Haushaltsstelle 910000.977900

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

427.542,81 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

427.542,81 EUR

 

 

Begründung:

Ein Kommunalkredit wurde nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31. Dezember 2011 umgeschuldet. Die Einnahme in entsprechender Höhe ist bei der Haushaltsstelle 910000.377900 verbucht.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2011 – Stand 31. Dezember 2011 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 141.747,74 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 450.157,79 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.


 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen vom 03. Januar 2012

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen Stand 31.12.2011 (296 KB)      

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