Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-022
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Bokel hat am 13. Oktober 2011 die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen. Gegenüber dem Kernhaushalt hatten sich zu diesem Zeitpunkt bereits Haushaltsverbesserungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 19.400 EUR ergeben. Der freie Finanzspielraum wurde mit 2.500 EUR ermittelt. Die ursprünglich vorgesehene Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts in Höhe von 16.900 EUR war nicht mehr erforderlich.
Zwischenzeitlich haben sich weitere Haushaltsverbesserungen ergeben. Neben Einsparungen sind insbesondere Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 30.000 EUR) und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ 26.000 EUR) zu verzeichnen. Mit heutigem Stand geht die Verwaltung davon aus, dass sich beim Jahresabschluss 2011 im Verwaltungshaushalt ein Überschuss in Höhe von rd. 75.000 EUR ergeben wird. Dieser Betrag wäre dem Vermögenshaushalt als freier Finanzspielraum zuzuführen. In der Folge daraus wäre die im Haushalt veranschlagte Rücklagenentnahme von 9.900 EUR nicht erforderlich. Stattdessen könnte der Rücklage ein Betrag von rd. 65.000 EUR zugeführt werden.
Aufgrund der dargestellten positiven Entwicklung sollte in Erwägung gezogen werden, an den Wegeunterhaltungsverband eine Sonderzahlung von 10.000 EUR zu leisten. Außerdem sollte aus dem der Rücklage zuzuführenden Überschuss ein Teilbetrag von 6.500 EUR zweckgebunden für die Ansammlung von Haushaltsmitteln für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges angelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die voraussichtliche Haushaltsentwicklung im Haushaltsjahr 2011 zur Kenntnis. Es wird beschlossen, an den Wegeunterhaltungsverband eine Sonderzahlung von 10.000 EUR zu leisten. Außerdem soll aus dem der Rücklage zuzuführenden Überschuss ein Teilbetrag von 6.500 EUR zweckgebunden für die Ansammlung von Haushaltsmitteln für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges angelegt werden.
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