Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-988
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Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Barmstedt hat am 10.02.2009 beschlossen, zusammen mit den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen sowie mit der Stadt Barmstedt zum 01.01.2012 die Finanzwirtschaft auf Doppik umzustellen. Aus personellen, organisatorischen und finanziellen Gesichtspunkten wurde nach Vorlage der Verwaltung am 07.09.2010 beschlossen, die Einführung der Doppik zum 01.01.2013 vorzunehmen.
Im Rahmen einer am 18.08.2011 durchgeführten Bestandsaufnahme wurde deutlich, dass der Umfang der Arbeiten erheblich unterschätzt wurde. Ferner gelang es nicht, Personaldienstleistung im erforderlichen Umfang für diese Tätigkeiten freizustellen. Im letzten Jahr wurden überwiegend Recherchearbeiten durchgeführt. Ferner konnten ca. 10% der unbebauten Grundstücke sowie ca. 10% der Gebäude und 5% der Straßen bewertet werden.
Bereits jetzt ist deutlich, dass somit das Ziel, die Doppik zum 01.01.2013 umzusetzen nicht gelingen kann, da die erforderlichen Bewertungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend vorliegen werden.
Es wurde daraufhin das Projektteam aufgestockt, dass Projekt wird nunmehr verändert begleitet. Die Projektfortschritte werden vierteljährlich erfasst, so dass zügiger bei einem Verzug in den Projektablauf eingegriffen werden kann. Die Personalkontingente werden aus dem Bestand zur Verfügung gestellt, was hinsichtlich der Umsetzung anderer Beschlüsse auch Verzögerungen bedeuten kann. Hier ist jedoch die Belegschaft selbst sehr engagiert und hat ein erhebliches Interesse an eine fristgerechte Erledigung dieser Aufgabe.
Zusammen mit dem externen Berater wurde ein realistischer Zeitplan unter Berücksichtigung dieser veränderten Rahmenbedingungen entwickelt. Dieser sieht vor, dass die ca. 2.200 Grundstücke, die ca. 100 Gebäude sowie die ca. 286 Straßen nebst ca. 30 Brücken bis zum Juni 2013 bewertet sind. Ferner wird beabsichtigt, das Inventar vom Januar 2013 bis zum Juni 2013 zu erfassen.
Es könnte in diesem Zusammenhang auch die Fragestellung erörtert werden, ob die Leistung zur Umsetzung der Doppik nicht durch einen Externen wirtschaftlicher wäre. Hierbei ist festzustellen, dass auch bei einer externen Beauftragung zunächst die Datengrundlage für eine Bewertung recherchiert muss und diese Leistung ausschließlich von den Verwaltungsmitarbeitern geleistet werden kann. Eine solche externe Beauftragung wäre somit nicht wirtschaftlich.
Aufgrund dieser Erkenntnisse ist festzustellen, dass zwar der Beschluss zur Umstellung der Doppik zum 01.01.2013 zur Kenntnis genommen wird, aber nicht umsetzungsfähig ist. Es wird daher empfohlen, diesen Termin zu verschieben
Der Verwaltungsbeirat der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt-Amt Hörnerkirchen hat sich am 16.11.2011 dafür ausgesprochen, auf eine terminliche Fristsetzung politisch zu verzichten.
Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung ist auch fraglich, ob derzeit ein weiterer Schulungsbedarf erforderlich ist, oder ob dieser allen Mitgliedern der Gemeindevertretungen nach der Kommunalwahl 2013 angeboten werden sollte, zumal ein besseres Verständnis für das Thema erlangt wird, wenn man die Kenntnisse direkt anwenden kann
Beschlussvorschlag:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, über den Sachstand jährlich zu berichten. Der Fertigstellung ist rechtzeitig anzukündigen
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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