Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-976
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Sachverhalt:
Der Entwurf der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen mit den beiden Änderungsbereichen in der Gemeinde Westerhorn in der Florastraße für die Darstellung eines Sondergebietes Photovoltaikanlagen und in der Gemeinde Osterhorn Ecke Kloster / Brückenkamp zur Darstellung als gemischte Baufläche zur Ansiedlung eines ortsansässigen landtechnischem Lohnunternehmen hat in der Zeit vom 29. Juli 2011 bis zum 30. August 2011 öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Während dieser Zeit sind keine weiteren Bedenken und Anregungen geäußert worden. Weiter wurde das Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 2 BauGB in der Zeit durchgeführt und die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, Ihre Anregungen oder Bedenken bis zum 30. August 2011 zu äußern. Diese sind in einer Abwägungsunterlage vom beauftragten Ingenieurbüro zusammengefasst worden. Es sind im Vergleich mit der frühzeitigen Beteiligung keine anderen bzw. weiterführenden Bedenken oder Anregungen abgegeben worden, so dass nun einem abschließenden Beschluss über die 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nichts mehr im Wege steht.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt wurden die Stellungnahmen des
1. Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume,
2. Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR),
3. Kreises Pinneberg,
4. der Industrie- und Handelskammer zu Kiel,
5. des Sielverbandes Kremper Au,
6. des Wasser- und Bodenverbandes Hörnerau,
7. des BUND, Landesverband Schleswig-Holstein,
8. des Naturschutzbundes Schleswig-Holstein,
9. der AG 29, Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schl.-Holstein,
10. des Innenministeriums, referat Regionalentwicklung und Regionalplanung – IV 22,
11. des Innenministeriums, Referat Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht – IV 26.
Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft Barmstedt / Hörnerkirchen wird beauftragt, die 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Absatz 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlage/n:
Abwägungsunterlage
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Abwaegung_Entwurf_Hoeki_FNP_Aend9 (181 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76