Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-955
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Sachverhalt:
Das Bauprogramm zum Ausbau der Stettiner Straße ist in 2 Punkten zu ändern:
- Einbau eines Wasserlaufes in der Zufahrt zu den Hausnummern 9 bis 15 zur Abgrenzung der stadteigenen zur privaten Straßenfläche. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht.
- Die Anwohner der Hausnummern 1 bis 7c haben beantragt, die Zuwegung nur bis zur Höhe der Haustür von 7c auszubauen. Der Wendehammer soll nicht ausgebaut werden. Es liegt eine Einverständniserklärung der Anwohner vor. Darin erklären sich alle damit einverstanden, dass die Bewohner von Hausnummer 7c den Wendehammer nutzen und pflegen. Dies entspricht dem tatsächlichen Zustand der letzten 30 Jahre, da dort keine PKW-Nutzung erfolgt ist.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Änderungen in das Bauprogramm zum Ausbau der Stettiner Straße aufzunehmen.
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