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Auszug - 11. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtsbereiches Hörnerkirchen für einen Teilbereich in der Gemeinde Bokel; hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Fischer verlässt gem. § 22 GO den Sitzungsraum.
Herr Winter erläutert den Sachverhalt.
Bezüglich der Biogasanlage wurden von einigen Mitgliedern der Gemeindevertretung Bedenken geäußert.
Beschluss:
1. Für die vier Gemeinden des Amtsgebietes Hörnerkirchen Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 11. Änderung für das folgende Gebiet aufgestellt:
Gemeinde Bokel, nördlich „Zum Felde“ und westlich der „Bergstraße“;
Planungsziel ist die Errichtung einer Biogasanlage und die damit verbundene Umwandlung des Gebietes in ein „Sonstiges Sondergebiet Biogasanlage“ (SO – Biogasanlage).
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gem. § 16 LPlaG zu fertigen.
4. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 8
Nein- Stimmen: 1
Enthaltungen: 3
Herr Fischer betritt den Sitzungsraum und der Beschluss wird bekannt gegeben.
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