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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 11. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtsbereiches Hörnerkirchen für einen Teilbereich in der Gemeinde Bokel; hier Aufstellungsbeschluss  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 9
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Unter Hinweis auf den Sachverhalt wird den Anwesenden erläutert, dass die Gemeinde Bokel die 11. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Errichtung einer Biogasanlage nördlich der Straße „Zum Felde“ und westlich der „Bergstraße“. Wie in der Vorlage dargestellt, sind bereits mehrere Vorgespräche mit dem Betreiber, der Gemeinde Bokel, dem Innenministerium, der Landesplanung, der unteren Naturschutzbehörde und anderen Beteiligten geführt worden. Nachdem hier bereits einige Bedenken ausgeräumt werden konnten, bestehen von Seiten der Behörden grundsätzlich keine Bedenken gegen das Vorhaben. Allerdings ist hierfür eine Änderung des Flächennutzungsplanes ebenso erforderlich wie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, um im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde alle gewünschten Festsetzungen abzusichern.

 


Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:

 

  1. r die vier Gemeinden des Amtsgebietes Hörnerkirchen Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn besteht ein Flächennutzungsplan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 11. Änderung für das folgende Gebiet aufgestellt:

 

Gemeinde Bokel, nördlich „Zum Felde“ und westlich der Bergstraße;

 

Planungsziel ist die Errichtung einer Biogasanlage und die damit verbundene Umwandlung des Gebietes in ein „Sonstiges Sondergebiet Biogasanlage (SO Biogasanlage).

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Landesplanungsanzeige gemäß § 16 LPlaG zu fertigen.

 

  1. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit sind in Form einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung in Kenntnis zu setzen.

 

 

Herr Jens Fischer hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 22 GO nicht teilgenommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              4

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              1

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