Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Bürgermeisterin  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
 
Wortprotokoll

 

Die Bürgermeisterin berichtet zu folgenden Themen:

Nachbarschaftstreffen 2014 mit den Ämtern Rantzau und Hörnerkirchen

Am 06.11.2013 fand das jährliche Nachbarschaftstreffen mit politischen Vertretern des Amtes Hörnerkirchen sowie des Amtes Rantzau im Amtshaus des Amtes Rantzau statt. Hier wurde die bauliche und finanzielle Entwicklung der einzelnen Kommunen erörtert.

 

Leitsystem Rantzauer See

Im Rahmen des Projektbeirates der Aktiv Region am 19.11.2013 wurde das städtische Konzept befürwortet. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel (Zuschuss) wurde befürwortet.

 

Prüfbericht Haushaltsjahre 2008 bis 2012

Der Prüfbericht des Gemeindeprüfungsamtes liegt vor. Die benannten Beanstandungen werden gewürdigt und beantwortet. Die Vorlage für die Stadtvertretung mit den Würdigungen erfolgt Ende des I. Quartals 2014.

 

rgerentscheid „Rettet den Lillschen Hügel“

Die Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg vertritt die Auffassung, dass mit dem Bürgerentscheid die Bürger sich gegen eine Bebauung des Lillschen Hügels ausgesprochen haben. Bisher wurde der Bürgerentscheid so aufgefasst, dass die Bürger sich gegen die Bebauung des Lillschen Hügels ausgesprochen haben, jedoch auf der Basis der Vorplanungen der Langen Variante eine Lösung im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie weiterhin diskutiert werden kann. Gegen die Gültigkeit des Bürgerentscheides kann jeder Abstimmungsberechtigte Einspruch gem. § 38 GKWG erheben.

 

Fehlbetragszuweisung 2012

Mit Schreiben vom 14.11.2013 wurde durch das Innenministerium die Fehlbetragszuweisung 2012 auf 103.000 € festgesetzt.

 

Reform Finanzausgleichsgesetz (FAG)

Das Innenministerium hat Veränderungen an der bisherigen Planung vorgenommen. Gegenüber der bisherigen Fassung berücksichtigen die Berechnungen auf Anliegen des Landkreistages und des Landesrechnungshofs nunmehr die tatsächlichen Steuereinahmen und nicht mehr die so genannten Steuerkraftmesszahlen. Die Methodik des der Reform zugrunde liegenden wissenschaftlichen Gutachtens und die Systematik des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist jedoch unverändert geblieben. Auch nach der Neuberechnung hat sich an der grundsätzlichen Gewinner-Verlierer-Situation nichts geändert. Die Gemeinden und kreisfreien Städte profitieren weiterhin von der Reform; die Kreise müssen auf Finanzausgleichsmittel verzichten. Allerdings haben sich die Gewichte zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und den kreisfreien Städten verschoben.

 

Auf Nachfrage von Herrn Behrens wird mitgeteilt, dass über den Ausgang des Gerichtsverfahrens zur Forderung Rückzahlung Infrastrukturgelder Ahornring im nichtöffentlichen Teil berichtet wird.

Nachfragen zur Situation der Schadenklärung Sporthallen werden dahingehend beantwortet, dass das Beweissicherungsverfahren läuft. Mit einer eventuell eintretenden Verschlechterung des Zustandes im Hinblick auf Schadenminimierung ist nicht zu rechnen. Die Stadt muss so verfahren, um mögliche finanzielle Nachteile auszuschließen.

 

 

 

 

 

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner