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Auszug - 2. Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Nachtmann vom Stadtplanungsbüro Maysack-Sommerfeld aus Barmstedt stellt den Anwesenden anhand einer Powerpoint-Präsentation die Planungen für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn im Erlenweg vor. Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Wohnbaufläche dargestellt und eine Änderung ist daher unproblematisch. Im Landschaftsplan ist das Grundstück als Siedlungsfläche mit einem Bewuchs an drei Seiten des Grundstückes dargestellt. Die Ausweisung dieser Grünfläche ist im Rahmen des B-Planes Nr. 4 seinerzeit mit 20 %, entsprechend 196 qm der Grundfläche als Ausgleichsfläche angerechnet worden, die nun wiederum auszugleichen sind. Dafür muss die Gemeinde eine neue Ausgleichsfläche festlegen oder diese über das Ökokonto der Gemeinde abwickeln. Frau Nachtmann weist weiter darauf hin, dass innerhalb des gesamten Geltungsbereiches des B-Planes der Lärmpegelbereich III Gültigkeit hat. Ausführlich beraten wird über die Festsetzung bezüglich der Knickwälle auf dem Grundstück, da es diesbezüglich im gesamten Bereich des Bebauungsplanes Probleme gibt.
Unter Hinweis auf den in der Vorlage dargestellten Sachverhalt empfiehlt der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeindevertretung, den folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn an die Gemeindevertretung:
- Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für ein am Wendehammer des Erlenweges belegenes Grundstück, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Planungsziel hierbei ist die Umwandlung von einer öffentlichen Grünfläche / Parkanlage in ein allgemeines Wohngebiet.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Hinweis zum Protokoll:
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses sollte gemäß Beschluss durch die Gemeinde ein Termin für die Durchführung einer freiwilligen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit terminiert werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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