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Auszug - Niederschlagswasser- und Abwassergebührensatzung
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Wortprotokoll |
Die Vorsitzende Frau Buchner eröffnet die Diskussion.
Herr Ingwersen spricht sich gegen eine Niederschlagswassersatzung aus.
Herr Richter erläutert, dass eine Niederschlagswassersatzung gesetzlich vorgeschrieben sei. Die Kosten für das Niederschlagswasser der Straßen sind von die Gemeinde zu tragen. Die Grundstückseigentümer müssen entsprechend ihren befestigten Flächen das Niederschlagswasser bezahlen.
Herr Schütz bestätigt, dass die Gebührenkalkulation für das Abwasser der Firma KUBUS akzeptiert wurde.
Die Ausschussmitglieder sind der Ansicht, dass die Abwassergebührensatzung durch die Verwaltung erstellt werden kann. Die Kalkulation und ein Satzungsentwurf für das Niederschlagswasser soll ebenfalls durch die Verwaltung erstellt werden.
Frau Uber erklärt, dass die Stadt Barmstedt der Firma KUBUS den Auftrag für die Gebührenkalkulation und Satzungserstellung für den Bereich Abwasserbeseitigung erteilt hat. Dies wurde bereits in der letzten Finanzausschusssitzung am 29.08.2013 berichtet. Außerdem handelt es sich hierbei um eine Verwaltungstätigkeit, deren Ausführung in die Entscheidungsfreiheit der Verwaltung fällt. Die hieraus entstehenden Kosten werden durch die Stadt Barmstedt voll getragen. Die 22 % Verwaltungskostenbeitrag des Amtes Hörnerkirchen beziehen sich lediglich auf die Personalausgaben der Stadt Barmstedt.
Anmerkung der Verwaltung:
Falls weiterer Klärungsbedarf zur Kalkulation besteht, mögen sich die Fraktionsvorsitzenden bitte direkt mit Herrn Lantau oder Herrn Knaak in Verbindung setzen.
Außerdem hat die Verwaltung zur Abwassergebührenkalkulation einen weiteren Beratungstag mit der Firma KUBUS angeboten. Bei Bedarf würde die Verwaltung für den 17.01.2014 einen Termin mit der Firma KUBUS vereinbaren.
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