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Auszug - Erlass einer Entgeltordnung für die Kommunale Halle
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gottschalk berichtet zum Erlass einer Entgeltordnung für die Kommunale Halle und verweist auf die Beschlussvorlage und den von der Verwaltung gefertigten Entwurf einer Entgeltordnung. Er erläutert den vorliegenden Entwurf der Entgeltordnung.
Herr Johannsen befürwortet den Erlass einer Entgeltordnung für die Nutzung der Kommunalen Halle. Zur Nutzung oder dem notwendigen Auf- und Abbau des Sitzungstisches vertritt er die Auffassung, dass die Stadt von dem Architekten deutlich schlecht beraten worden ist. Der Tisch weist bereits jetzt Kratzer und Farbabplatzungen auf. Dies kann sich bei Nutzungen nach der Entgeltordnung noch deutlich verschlechtern. Insofern schlägt er vor, die Oberfläche des Tisches mit einer Platte zu beschichten.
Auch Frau Ahrens drückt in diesem Zusammenhang ihre Enttäuschung über die Haltbarkeit der Tischplatte aus. Der Entwurf der Entgeltordnung ist inhaltlich in Ordnung, die Nutzungsentgelte sind moderat. Sie stellt fest, dass die mögliche Befreiung von der Entgeltpflicht sich nicht auf das Entgelt für den Auf- und Abbau des Sitzungstisches beziehen kann.
Herr Schmidt schlägt vor, dass eine Befreiung von der Entgeltpflicht auch für Veranstaltungen der Vereine und Verbände im Zusammenhang mit der Pflege der Städtepartnerschaften erfolgen sollte. Es wird vorgeschlagen § 9 Ziffer 6 so zu fassen, dass eine Befreiung nur von der Entgeltpflicht nach § 9 Ziffer 1 a. und b. gilt. Eine Befreiung von der Entgeltpflicht für die Küchennutzung, der Müllentsorgung und des Auf- und Abbaus der roten Tische ist danach nicht möglich. § 9 Ziffer 6 d. sollte um das Wort „mehrtägige“ ergänzt werden.
Die Entgeltordnung soll nach der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung in Kraft treten.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die der Sitzungsniederschrift beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Kommunale Halle mit folgenden Ergänzungen zu erlassen:
In § 9 Ziffer 6 wird hinter dem Wort „Entgeltpflicht“ die Formulierung „nach Ziffer 1 a) und b)“ eingefügt.
In § 9 Ziffer 6 d. wird vor dem Wort „Ausstellungen“ das Wort „mehrtägige“ eingefügt.
Die Entgeltordnung tritt am 10.04.2008 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
6 Ja- Stimmen:
Keine Nein- Stimmen:
Keine Enthaltungen:
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