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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Tarifvertrag der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses Barmstedt
TOP: Ö 11
Gremium: Werkausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 25.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Tetz leitet in den Tagesordnungspunkt ein.

 

Herr Karstens zeigt Verständnis für beide Seiten. Eine Ungleichbehandlung der Mitarbeiter in der Vertrieb GmbH gegenüber den Mitarbeitern der Mutter nebst Netztochter ist unglücklich. Aktuellen Handlungsbedarf sieht er nicht; erst bei Aufstockung des Personalbestandes in der Gesellschaft. Herr Tetz betont noch einmal, dass sich die Mitbestimmung des Betriebsrates und ein Haustarif nicht ausschließen. Es folgt eine kleine Diskussion über die Modalitäten der vorhandenen Mitarbeiterin. Für neu hinzukommende Mitarbeiter spricht sich Herr Busse für den TVV aus. Herr Freyermuth betont, dass es sich um eine Entscheidung handelt, die erst in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird. Eine Zukunft, in der eine individuellere Entlohnung notwendig ist, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Arbeitsplatzabbau zu vermeiden. Er führt Positivbeispiele anderer Stadtwerke an und weist auf den Personalabbau bei RWE und E.ON hin. Frau Kruse stellt den Standpunkt des Betriebsrates, vertretend für die, zum Großteil anwesenden, Mitarbeiter der Stadtwerke Barmstedt und Stadtnetze Barmstedt GmbH, dar. Sie wirft der Geschäftsführung eine Verschleppungstaktik vor und fordert eine Entscheidung in der Angelegenheit. Herr Gude unterstützt mit dem Argument, dass der TVV grundsätzlich recht frei zu gestalten ist. Frau Döpke ergänzt kurz kritisch die Möglichkeiten und Grenzen von Haustarifen und weist auf die Pflichten eines kommunalen Arbeitgebers hin, die ihres Erachtens mit der aktuellen Situation im Widerspruch stehen. Herr Behrens merkt hierzu an, dass die Vertrieb GmbH voll im Wettbewerb steht und die Aktivitäten der Gesellschaft keine hoheitliche Aufgabe darstellen. Herr Kahns sieht keine Veranlassung eine Entscheidung herbeizuführen, da keine akuten Einstellungen anstehen. Frau Kruse bringt als Kompromissvorschlag ein, die vorhandene und eine vorgesehene Mitarbeiterin zu den Stadtwerken in den TVV zu überführen und die Entscheidung für die Zukunft zunächst offen zu lassen. Herr Behrens gibt zu bedenken, dass etwaige künftige Vertriebsmitarbeiter ohnehin meist ein AT-Entlohnung gewohnt sind und somit keine Schlechterstellung erleiden. Frau Herrmann ergänzt, dass auch im TVV eine leistungsorientierte Bezahlung möglich ist. Herr Freyermuth unterstreicht darauf hin noch einmal den Zwang dem ein AG im Rahmen des TVV unterliegt und ergänzt, dass die aktuelle Ausgestaltung des TVV im Unternehmen, sehr gut, da im gegenseigen Austausch etwas gelockert, gehandhabt wird. Eine neue Geschäftsführung als auch ein neuer Betriebsrat könnten diese Situation aber durchaus verändern. Frau Döpke schlägt zur weiteren Vorgehensweise vor, dass der Hauptausschuss und in der Folge die Stadtvertretung sich dem Thema annimmt.

 

Der Werkausschluss kommt dem nach und gibt den Sachverhalt ohne Empfehlung in den Hauptausschuss.

 


 


 

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