Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Übernahme von Kosten der Bauleitplanung, sowie der Folgekosten durch städtebaulichen Vertrag
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Durch die Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehenden Kosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten. Eine entsprechende vertragliche Regelung ist erforderlich.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung sowie der Folgekosten per städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür (7)
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de