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Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2013
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Kerstin Rubart erläutert die Vorlage zum 1. Nachtragshaushalt 2013 der Gemeinde Westerhorn.
Im Verwaltungshaushalt erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben jeweils um 225.900 € auf neu 1.676.200 €
Nach Aufrechnung der geänderten Ansätze ergibt sich im Verwaltungshaushalt ein freier Finanzspielraum von 21.800 €, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird. Die ursprünglich zum Haushaltsausgleich erforderliche Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 5.700 € ist nicht mehr erforderlich. Somit belaufen sich die Haushaltsverbesserungen auf insgesamt 27.500 €.
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhen sich jeweils um 244.600 € auf neu 305.800 €.
Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 231.600 € erforderlich. Das sind 178.400 € mehr als noch im Ursprungshaushalt veranschlagt. Der Bestand der allgemeinen Rücklage wird sich damit zum Jahresende auf voraussichtlich 384.000 € (399.000 €) belaufen.
Eine Alternative zur Finanzierung des Vermögenshaushalts ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Tischvorlage. Angesichts des zurzeit sehr niedrigen Zinsniveaus sollte überlegt werden, die Rücklagenentnahme auf 31.600 € zu begrenzen und den Haushaltsausgleich über eine Kreditaufnahme mit einem Betrag von 200.000 € bei einer Gesamtlaufzeit von 10 Jahren sicherzustellen. Nach den hier vorliegenden Kapitalmarktinformationen kann von einem festen Zinssatz für die Dauer der Laufzeit zwischen 2,7 % und 3,0 % p. a. ausgegangen werden. Insgesamt wären mit durchschnittlichen (über die 10 Jahre gesehen) jährlichen Belastungen von rd. 23.000 € zu rechnen.
Anmerkung der Verwaltung:
Im ersten Jahr belaufen sich die Belastungen natürlich auf 6.000 € an Zinsen und 20.000 € an Tilgung.
Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes wäre wie folgt zu ändern:
HHSt. Bezeichnung neu bisher Veränderung
910000.310000 Entnahme aus der allgemeinen 31.600 € 231.600 € -200.000 €
Rücklage
910000.377800 Kredit vom Kapitalmarkt 200.000 € 0 € +200.000 €
Der sich daraus ergebene neue Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung ändert sich wie folgt:
2. Entwurf vom 02. September 2013
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn
für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn vom 18. September 2013 die folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf |
| EUR | EUR | EUR | EUR |
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die Einnahmen | 225.900 | -- | 1.450.300 | 1.676.200 |
die Ausgaben | 225.900 | -- | 1.450.300 | 1.676.200 |
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die Einnahmen | 244.600 | -- | 61.200 | 305.800 |
die Ausgaben | 244.600 | -- | 61.200 | 305.800 |
§ 2
Es wird festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
von bisher 0 EUR |
auf 200.000 EUR |
Westerhorn, 18. September 2013
L. S.
……………………………… Bernd Reimers, Bürgermeister
Es schließt sich eine ausführliche Diskussion an.
Herr Unger trägt vor, dass die Jugendfeuerwehr Westerhorn schon seit längerem ein Notebook benötigt. Über die Beschaffung eines Notebooks mit einem Wert von 400 € wird abgestimmt. Der Nachtrag wird jedoch nicht angepasst.
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Gemeindevertretung eine Aufstellung über die festen Einnahmen und Ausgaben bereitzustellen. Die Ausschussmitglieder wünschen einen Überblick ob ein finanzieller Spielraum besteht. (s. Anlage)
Herr Unger stellt zur Diskussion, ob bei der derzeitigen guten finanziellen Lage der Gemeinde eine Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes (z. B. von 350 v. H. auf 340 v. H.) denkbar wäre.
In der anschließenden Diskussion stellt sich heraus, dass eine Standortverbesserung durch die Ausweisung neuer Bau- und Gewerbegebiete für die Gemeinde sinnvoll wäre.
Herr Kreimer schlägt vor, einen Arbeitskreis mit den ansässigen Firmen einzuberufen.
Anmerkung der Verwaltung:
Eine Senkung der Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte hätte einen Einnahmeverlust bei einem Gewerbesteuervolumen von 100.000 € von rd. 2.900 €
Personengesellschaften können die zu zahlende Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 v. H. mit der Einkommensteuer verrechnen lassen. Somit sind Personengesellschaften von einer Erhöhung bzw. Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes nicht be- bzw. entlastet.
Kapitalgesellschaften jedoch würden von einer Senkung des Hebesatzes profitieren.
Beschluss:
- Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, der Beschaffung eines Notebooks für die Jugendfeuerwehr in Höhe von 400 € zuzustimmen. Eine Änderung der 1. Nachtragssatzung wird nicht vorgenommen.
- Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2013 gemäß Entwurf vom 26. August 2013 mit den Änderungen aus dem 2. Entwurf vom 02. September 2013 zu beschließen.
- Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, einen Arbeitskreis zur Verbesserung der Standortbedingungen mit den Gewerbetreibenden ins Leben zu rufen.
- Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
- Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
- Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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