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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2013  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn
TOP: Ö 8
Gremium: Finanzausschuss Westerhorn Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2013-566 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2013
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Kerstin Rubart erläutert die Vorlage zum 1. Nachtragshaushalt 2013 der Gemeinde Westerhorn.

Im Verwaltungshaushalt erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben jeweils um 225.900 € auf neu 1.676.200 €

Nach Aufrechnung der geänderten Ansätze ergibt sich im Verwaltungshaushalt ein freier Finanzspielraum von 21.800 €, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird. Die ursprünglich zum Haushaltsausgleich erforderliche Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 5.700 € ist nicht mehr erforderlich. Somit belaufen sich die Haushaltsverbesserungen auf insgesamt 27.500 €.

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhen sich jeweils um 244.600 € auf neu 305.800 €.

Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 231.600 € erforderlich. Das sind 178.400 € mehr als noch im Ursprungshaushalt veranschlagt. Der Bestand der allgemeinen Rücklage wird sich damit zum Jahresende auf voraussichtlich 384.000 € (399.000 €) belaufen.

 

Eine Alternative zur Finanzierung des Vermögenshaushalts ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Tischvorlage. Angesichts des zurzeit sehr niedrigen Zinsniveaus sollte überlegt werden, die Rücklagenentnahme auf 31.600 € zu begrenzen und den Haushaltsausgleich über eine Kreditaufnahme mit einem Betrag von 200.000 € bei einer Gesamtlaufzeit von 10 Jahren sicherzustellen. Nach den hier vorliegenden Kapitalmarktinformationen kann von einem festen Zinssatz für die Dauer der Laufzeit zwischen 2,7 % und 3,0 % p. a. ausgegangen werden. Insgesamt wären mit durchschnittlichen (über die 10 Jahre gesehen) hrlichen Belastungen von rd. 23.000 € zu rechnen.

Anmerkung der Verwaltung:

Im ersten Jahr belaufen sich die Belastungen natürlich auf 6.000 € an Zinsen und 20.000 € an Tilgung.

 

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes wäre wie folgt zu ändern:

 

HHSt.              Bezeichnung              neu              bisher              Veränderung

910000.310000              Entnahme aus der allgemeinen              31.600 €              231.600 €              -200.000

              cklage

 

910000.377800              Kredit vom Kapitalmarkt              200.000 €              0 €              +200.000 €

 

Der sich daraus ergebene neue Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung ändert sich wie folgt:

 

2. Entwurf vom 02. September 2013

 

 

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn

r das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn vom 18. September 2013 die folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

  1. im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

      die Einnahmen

225.900

--

1.450.300

1.676.200

      die Ausgaben

225.900

--

1.450.300

1.676.200

 

 

 

 

 

  1. im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

      die Einnahmen

244.600

--

61.200

305.800

      die Ausgaben

244.600

--

61.200

305.800

 

§ 2

 

Es wird festgesetzt:

 

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

von bisher 0 EUR

 

auf 200.000 EUR

 

 

Westerhorn, 18. September 2013

 

                                    L. S.                                 

                                             ………………………………                                                                                             Bernd Reimers, Bürgermeister

 

 

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion an.

Herr Unger trägt vor, dass die Jugendfeuerwehr Westerhorn schon seit längerem ein Notebook benötigt. Über die Beschaffung eines Notebooks mit einem Wert von 400 € wird abgestimmt. Der Nachtrag wird jedoch nicht angepasst.

 

Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Gemeindevertretung eine Aufstellung über die festen Einnahmen und Ausgaben bereitzustellen. Die Ausschussmitglieder wünschen einen Überblick ob ein finanzieller Spielraum besteht. (s. Anlage)

 

Herr Unger stellt zur Diskussion, ob bei der derzeitigen guten finanziellen Lage der Gemeinde eine Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes (z. B. von 350 v. H. auf 340 v. H.) denkbar wäre.

In der anschließenden Diskussion stellt sich heraus, dass eine Standortverbesserung durch die Ausweisung neuer Bau- und Gewerbegebiete für die Gemeinde sinnvoll wäre.

Herr Kreimer schlägt vor, einen Arbeitskreis mit den ansässigen Firmen einzuberufen.

Anmerkung der Verwaltung:

Eine Senkung der Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte hätte einen Einnahmeverlust bei einem Gewerbesteuervolumen von 100.000 € von rd. 2.900 €

Personengesellschaften können die zu zahlende Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 v. H. mit der Einkommensteuer verrechnen lassen. Somit sind Personengesellschaften von einer Erhöhung bzw. Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes nicht be- bzw. entlastet.

Kapitalgesellschaften jedoch rden von einer Senkung des Hebesatzes profitieren.


Beschluss:

 

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, der Beschaffung eines Notebooks für die Jugendfeuerwehr in Höhe von 400 € zuzustimmen. Eine Änderung der 1. Nachtragssatzung wird nicht vorgenommen.

 

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2013 gemäß Entwurf vom 26. August 2013 mit den Änderungen aus dem 2. Entwurf vom 02. September 2013 zu beschließen.

 

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, einen Arbeitskreis zur Verbesserung der Standortbedingungen mit den Gewerbetreibenden ins Leben zu rufen.

  1. Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

              Ja- Stimmen:              5

              Nein- Stimmen:              0

              Enthaltungen:              0

 

  1. Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

              Ja- Stimmen:              5

              Nein- Stimmen:              0

              Enthaltungen:              0

 

  1. Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

              Ja- Stimmen:              5

              Nein- Stimmen:              0

              Enthaltungen:              0

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