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Auszug - Erhalt des Barmstedter Kinos
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Hierzu liegt eine Vorlage der Verwaltung vor, die durch den Vorsitzenden des Hauptausschusses vorgestellt wird. Ferner berichtet er über die Beratung im Hauptausschuss.
Herr Dr. Thiel erklärt, dass im Hauptausschuss Übereinstimmung bestand, das Kino zu erhalten. Die Thematik wurde auch bereits vor der Kommunalwahl angesprochen. Auf die Auszeichnungen und auf das besondere Engagement des Kinobetreibers geht er im Einzelnen ein.
Frau Quoirin-Nebel verweist auf eine Information einer Landtagsabgeordneten der Fraktion der Grünen, nachdem bislang kein Antrag auf Förderung eingegangen ist, jedoch die bislang bereitgestellten Mittel auch aufgebraucht sind. Sie spricht sich für die Gründung eines Fördervereins aus.
Herr Gottschalk stellt fest, dass es sich hier um ein schwieriges Thema handelt, da es auch um die Förderung eines Gewerbebetriebes geht. Es besteht somit die Gefahr, hier ein Tor für andere Begehrlichkeiten aufzumachen. Er stellt fest, dass hier jedoch eine besondere Situation besteht, da es auch um Kulturförderung geht.
Aus diesem Grund schlägt er vor, die Fördermittel des Bundes sowie die FFA hinsichtlich der Förderquote zu gewähren. Diese betragen 45% der Nettokosten. Ferner ist eine anteilige Rückzahlung zu vereinbaren, soweit innerhalb der nächsten 5 Jahre das Gerät verkauft wird. Sollten weitere Fördermittel gewährt werden, würde sich der Barmstedter Anteil entsprechend reduzieren. Weiter sollte ein Förderverein zur Unterstützung des Spielbetriebs gegründet werden, um Spenden und Stiftungsmittel einzuwerben.
Herr Johannsen stellt fest, dass die Diskussion sehr emotional geführt wird. Die CDU-Fraktion ist für den Erhalt des Kinos. Eine Förderung erscheint als schwierig, da keine liquiden Mittel vorhanden sind. Deshalb tendiert die Fraktion zum Vorschlag a. Er spricht sich ebenfalls für die Gründung eines Fördervereins aus. Ferner sollten nach wie vor weitere Fördermittel beim Bund und Land beantragt werden, soweit neue Fördermittel zur Verfügung stehen.
Herr Hansen stellt fest, dass das Kino ein kultureller Bestandteil der Stadt Barmstedt ist. Die Hinweise des Gemeindeprüfungsamtes sowie der Kommunalaufsicht sind jedoch nicht unbeachtlich. Er erinnert, dass der Betreiber bis zum 28.08.2013 eine Entscheidung benötigt und somit die Gründung eines Fördervereins oder ein möglicher Zuschuss des Bundes nicht das Problem lösen wird. Er stellt jedoch fest, dass auch der Betreiber hinsichtlich der Fortführung seines Betriebes sehr unflexibel wirkt, so dass er sich für die Variante „a“ der Beschlussvorlage ausspricht.
Herr Dr. Thiel erklärt den Hinweis auf die Finanznot beim Bund und Land zum Märchen und verweist auf in seinen Augen Fehlinvestitionen und dem ungerechten Finanzausgleich. Er stellt jedoch den Antrag, für den Fall, dass der Antrag der FWB-Fraktion erfolgreich ist, diesen zu ergänzen hinsichtlich der Gewährung und Bereitstellung eines Kommunaldarlehens durch die Stadt Barmstedt. Das Darlehen ist bis zu 35% der investiven Nettokosten zu gewähren. Eine Rückzahlung könnte durch den Betreiber bzw. durch einen gegründeten Förderverein möglich werden.
Frau Quoirin-Nebel beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Diese wird einstimmig beschlossen.
Die Sitzung ist von 21:05 bis 21:15 Uhr unterbrochen.
Anschließend stellt der Bürgervorsteher fest, dass nunmehr 5 Anträge vorliegen. Er schlägt vor, die nachfolgende Reihenfolge für eine Abstimmung durchzuführen. Dem Vorschlag wird nicht wiedersprochen.
Antrag 1
Entgegen der Einschätzung der Kommunalaufsicht und des Gemeindeprüfungsamtes beschließt die Stadtvertretung, dem Kinobetreiber zur Beschaffung eines digitalen Projektors einen Zuschuss in Höhe von 40.000 € zu bewilligen. Sollte im Rahmen einer weiteren Förderung ein Zuschuss gewährt werden ist die gleiche Höhe vom städtischen Zuschuss zu reduzieren.
Beschluss:
Der Antrag ist abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen3
Nein-Stimmen14
Stimmenthaltungen0
Antrag 2
Entgegen der Einschätzung der Kommunalaufsicht und des Gemeindeprüfungsamtes beschließt die Stadtvertretung, einen digitalen Projektor zu einem Kaufpreis von ca. 56.000 € zu erwerben und dem Kinobetreiber zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung des Projektors erfolgt über einen Mietvertrag. Die Mietkosten werden auf jährlich … € festgesetzt.
Beschluss:
Der Antrag ist abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen3
Nein-Stimmen14
Stimmenthaltungen0
Antrag 3 (FWB-Fraktion)
Das Model des Bundes wird hinsichtlich der Förderquote übernommen, so dass gemäß der Förderrichtlinie des Bundes 45% der Nettokosten gefördert werden können. Dieser Zuschuss ist gekoppelt an die Verpflichtung das kulturelle Angebot der Stadt zu erhalten. Sollte das Gerät innerhalb der nächsten 5 Jahre verkauft werden, wäre der Anteil der Nutzungszeit, der Zuschuss anteilig zu erstatten.
Beschluss:
Der Antrag wird zugestimmt
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen17
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen0
Antrag 4 (Ergänzungsantrag der BALL-Fraktion)
Ergänzend zum Antrag 3 wird die Bereitstellung eines Darlehens für die verbleibenden 35% als Kommunaldarlehen bewilligt. Eine Rückzahlung erfolgt durch den Betreiber oder einen möglichen Förderverein.
Beschluss:
Der Antrag wird zugestimmt
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen16
Nein-Stimmen0
Stimmenthaltungen1
Antrag 5
Da der Betreiber eine jährliche Bezuschussung in Höhe von 2.000 € ablehnt, und die Zinslast eines kreditfinanzierten Digitalgerätes ablehnt, wird ein Zuschuss in Höhe von 40.000 € aufgrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Barmstedt abgelehnt.
Der Antrag kommt nicht mehr zur Abstimmung, da die Entscheidung zu den Anträge 3 und 4 vorliegt.
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