Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2013, Stand 30. Juni 2013  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.08.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2013-519 Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2013, Stand 30. Juni 2013
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende erläutert die Haushaltsüberschreitungen.

 

Die Nachzahlung der Kindertagesstätte „Arche Noah“ ist mit 20% Mehrkosten sehr hoch, hier wird um Aufklärung gebeten.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Lt. vorliegender Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 weist der Regelbereich in der Kita Arche Noah einen Nachzahlungsbetrag für die Stadt Barmstedt in Höhe von 44.560,76 € aus.

Diese Nachzahlung ist insbesondere auf höhere Ausgaben im Personalbereich zurückzuführen. Dieses sind insbesondere Kosten der Tariferhöhung (geplant 2 %, tatsächlich 6 %), Mehrausgaben durch Vertretung, falsch  gebuchte  Personalkosten aus dem Vorjahr.

Die Jahresrechnung 2012 wurde in der Sitzung des Kuratoriums der Ev. Kindertagesstätten des Vereins für weibliche Diakonie e.V. und der St. Katharina gGmbH am 15.05.2013 beraten und einstimmig beschlossen.

 

Frau Quoirin-Nebel bitte um Aufklärung zu den Mehrkosten hinsichtlich der Baukosten der Sporthalle in der Schulstraße

 

Anmerkung der Verwaltung:

Hierzu wird in der Stadtvertretung eine Kostenübersicht zur Verfügung gestellt.

 

 


Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die im Haushaltsjahr 2013 Stand 30. Juni 2013 zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 63.163,18 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 15.200,41 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (9)

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner