Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nordwestlich der Steinstraße zwischen den Straßen "Lohe" und "Dorfstraße" in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Plans Nr. 10; a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahme b) Satzungsbeschluss c) Straßenname
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Albert Jung ist befangen und verlässt gemäß § 22 Gemeindeordnung den Sitzungsraum.
Herr Lantau erläutert den Sachverhalt und stellt die Abwägungsvorschläge im Einzelnen vor.
Beschluss:
a) Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, unter Hinweis auf die Beratung während der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung am 22.05.2013, hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
c) Die Gemeindevertretung einigt sich auf den Straßennamen „Achterskamp“.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 13
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:0
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76