Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Bürgerbegehren "Rettet den Lillschen Hügel"
|
Wortprotokoll |
Hierzu liegt den Mitgliedern des Hauptausschusses die Entscheidung der Kommunalaufsicht als Tischvorlage vor. Das weitere Verfahren wird vom Bürgermeister erläutert.
Hiernach sind folgende Schritte zu klären:
1. Ist das Einlegen eines Rechtsmittels gewollt? Die Frist zum Einlegen eines Rechtmittels endet am 23.06.2013. Seitens der Verwaltung wird hierzu abgeraten, da zwar inhaltliche Fehler erkannt werden, jedoch formal keine andere Entscheidung zu erwarten ist.
2. Gibt es eine veränderte Beschlussfassung? Der Bürgerentscheid entfällt, wenn die Stadtvertretung die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen in unveränderter Form oder in einer Form beschließt, die von den benannten Vertretungsberechtigten gebilligt wird. Dieser Beschluss kann innerhalb von zwei Jahren nur durch einen Bürgerentscheid abgeändert werden.
3. Den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens ist Gelegenheit zu geben, den Antrag in der Stadtvertretung zu erläutern. Die Stadtvertretung kann im Rahmen des Bürgerentscheids eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung unterbreiten.
4. Wann ist der Bürgerentscheid (ohne veränderter Beschlussfassung) möglich? Der Bürgerentscheid findet unverzüglich nach der abschließenden Entscheidung über die Zulässigkeit der Kommunalaufsicht statt. Die Stadtvertretung legt dafür einen Sonntag fest. Der Termin und die dabei zur Entscheidung zu bringende Frage sind örtlich bekannt zu machen. Eine Zusammenlegung mit allgemeinen Wahlen ist zulässig. Der Bürgerentscheid findet innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens (21.08.2013) statt; bei der Terminfestsetzung sind die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zu hören. Eine Verlängerung der Frist auf sechs Monate (21.11.2013) kann im Einvernehmen mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens beschlossen werden. Hierzu wird ein Termin mit den Vertretungsberechtigten unverzüglich vereinbart.
Herr Brabandt macht deutlich, dass er die Fragestellung für den Bürger als sehr problematisch ansieht.
Herr Schönfelder stellt fest, dass mit dem von der Kommunalaufsicht formulierten Ziel des Bürgerbegehrens generell ein Ankauf, auch als Parkanlage nicht möglich sein wird. Die Ablehnung in der Fragestellung unter Angabe der Bedingung ist problematisch.
Herr Kahns spricht sich gegen die Einlegung eines Rechtmittels aus, da dieses vom Bürger missverstanden werden könnte.
Frau Schappe-Brabandt hält es für nicht gerechtfertigt eine Entscheidung über ein Rechtsmittel in dieser Sitzung zu beschließen. Vielmehr sollte die neue Stadtvertretung hierüber abschließend beschließen.
Auf der Grundlage der Beratung wird daher die Entscheidung vertagt und die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Kenntnis genommen.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76