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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nordwestlich der Steinstraße zwischen den Straßen "Lohe" und "Dorfstraße" in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Plans Nr. 10; a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) erneuter Auslegungsbeschluss  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 11
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2013-420 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nordwestlich der Steinstraße zwischen den Straßen "Lohe" und "Dorfstraße" in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Plans Nr. 10;
a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
b) erneuter Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Unter Hinweis auf den in der Vorlage dargestellten Sachverhalt erläutert Frau Becker von der Ingenieurgemeinschaft Reese und Wulff die eingegangenen Anregungen und Bedenken, die während der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der Nachbargemeinden eingegangen sind und die daraufhin überarbeitete Planung, die ein erneutes Auslegungsverfahren erforderlich machen:

 

  • Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr hat grundsätzlich Zustimmung zum Bau eines Lärmschutzwalles signalisiert, jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ein Abstand von 3 Metern zur Landesstraße eingehalten werden muss. Dieser Streifen kann nicht mit verkauft werden und eine spätere Pflege dieser Grünanlage müsste durch die Gemeinde erfolgen. Als weitere Variante hat das Lärmgutachten ausgesagt, dass passiver Lärmschutz vorgesehen werden kann. Hier müssten allerdings die textlichen Festsetzungen ergänzt werden, dass in einem 20 Meter breiten Streifen die Schlaf- und Aufenthaltsräume nicht zur Straße hin belegen sein dürfen, lärmschützende Fenster eingebaut werden und ein Nachweis durch den Bauherrn zu erbringen ist in diesem Fall könnte der Lärmschutzwall aus den Planungen herausgenommen werden,
  • Die Bedenken des Sielverbandes bezüglich des Drosselabflusses sollen im Vorwege zum Erlaubnisantrag mit dem Verband und der unteren Wasserbehörde abgestimmt und einvernehmlich festgelegt werden,
  • Zur Sicherstellung der Abfallentsorgung sollen entsprechende Müllsammelplätze im Einmündungsbereich zu den Wohnwegen festgelegt und dargestellt werden,
  • Der NABU Landesverband Schleswig-Holstein hat grundsätzlich zwar keine Bedenken gegen den Entwurf des Bebauungsplanes erhoben, stellt aber fest, dass die im Plangebiet festgesetzte GRZ von 0,4 unter der für ein Mischgebiet üblicherweise festgesetzten GRZ von 0,6 liegt, vermisst Aussagen zu einer Grünordnung und der Umweltbericht / landschaftsplanerischer Fachbeitrag sind nicht zu beanstanden, wünscht aber eine Rückäerung über die Anmerkungen. Diese Aussagen sind nicht nachvollziehbar und werden entsprechend abgewogen.
  • Der Hinweis auf die Sicherstellung der erforderlichen Durchmischung nach § 6 (1) BauNVO für ein Mischgebiet seitens des Innenministeriums wird durch entsprechende Erläuterungen im Kapitel 1 „Planungsanlass“ in der Begründung zum B-Plan Nr. 10, 2. Änderung gesondert hingewiesen. Hierdurch und durch die Prüfung im jeweils einzelnen Bauantragsverfahren kann die Absichtserklärung der Gemeinde geprüft werden.
  • Die Bedenken des Anliegers bezüglich des Rückschalls auf die gegenüberliegende Bebauung sind durch die Planänderung entbehrlich geworden.
  • Die Hinweise des Wasserverbandes Krempermarsch bezüglich der Löschwasserversorgung werden in der Abwägung um den Hinweis ergänzt, dass hinsichtlich der Löschwasserversorgung eine Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr stattgefunden hat.

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung, den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. die während der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bauleitplanes abgegebenen Stellungnahmen, wie in der Anlage aufgeführt, sind abzuwägen,

 

  1. den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 10, 2. Änderung für den Bereich süstlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße,

 

  1. den aktualisierten und geänderten Entwurf des Planes mit dem entsprechenden Entwurf der Begründung und der dazugehörenden umweltrelevanten Unterlagen nach § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Absatz 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen sowie die beteiligten Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu unterrichten. Im Rahmen der erneuten Öffentlichen Auslegung sind lediglich Anregungen zulässig, die sich auf die geänderten oder ergänzten Teile beziehen. Die erneute Auslegung erfolgt über einen Zeitraum von 2 Wochen.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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