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Auszug - Vorstellung des Innenentwicklungskonzeptes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Dr. Ulrike Klein informiert die Anwesenden zunächst über die Grundsätze für die Erstellung des Innenentwicklungskonzeptes im Amtsbereich Hörnerkirchen und speziell in der Gemeinde Bokel. Diese Konzepte werden erstellt, um städtebauliche Missstände zu erkennen und um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu erreichen und die bestehende Infrastruktur zu stärken und auch zu nutzen. Die Aufgabe für das beauftragte Ingenieurbüro bestand darin, die Abgrenzung des Innenbereiches darzustellen und mögliche Innenentwicklungspotenziale zu erkennen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) sieht für die Gemeinde Bokel ein Wachstumspotenzial von 10 % der Einwohnerzahl ab 2009 bis zur Neufestsetzung des LEP vor. Abschließend erläutert Frau Dr. Klein die Karte mit den dargestellten Potenzialen der Gemeinde Bokel sowie die Bewertung der Potenzial- und Ausschlussflächen. Herr Bürgermeister Münster weist noch einmal auf die Bezuschussung dieser Aktion durch die AktivRegion bzw. das Holsteiner Auenland und die damit verbundene Eile für die Beratung und Entscheidung hin, da bis zum Herbst diesen Jahres das Projekt abgeschlossen sein soll und die entsprechende Abrechnung erfolgt sein soll. Herr Bürgermeister Münster betont, dass die Gemeinde Bokel für ihn hauptsächlich ein Dorf mit Landwirtschaft darstellt. Herr Manfred Delfs möchte darüber informiert werden, inwieweit das Innenentwicklungskonzept nach Genehmigung bindende Wirkung hat. Den Anwesenden wird erläutert, dass das Konzept die unterste Stufe der Bauleitplanung darstellt und geändert werden kann. Nach einer kurzen Diskussion über die weitere spätere Verwendung des Clubhauses des SV Hörnerkirchen und die Einrichtung eines Dorfhauses bzw. Dorftreffs schließt sich eine ausführliche Diskussion über die verschiedenen im Entwurf vorgesehenen Potenzialflächen mit Baurecht, Realisierungshemmnissen und Planungserfordernis an. Über die folgenden Flächen wird mit dem dargestellten Ergebnis beraten:
o Bei den Flächen Bo_9, Bo_10 und Bo_11 stellt das Abwasser keinen hinderlichen Grund da, sie sollen im Konzept erhalten bleiben,
o Die Fläche Bo_16 soll bis ans Straßenausbauende Buschkamp 17 und dann parallel zum Wiesengrund erweitert werden,
o Für die Flächen Bo_14 und Bo_22 könnte man sich im Bau- und Wegeausschuss eine Straßenrandbebauung vorstellen, die letzte Entscheidung soll allerdings durch die Gemeindevertretung getroffen werden,
o Die Fläche Bo_13 soll künftig als Ausschlussfläche dargestellt werden, begründet wird dies mit der Nähe zu den landwirtschaftlichen Betrieben und einem GaLa-Betrieb,
o Die Fläche Bo_6 kann als Potenzialfläche mit Baurecht dargestellt werden,
o Die Fläche Bo_8 kann als Ausschlussfläche dargestellt werden, sie liegt sehr ungünstig,
o Die Flächen Bo_20 und Bo_21 sollen aufgrund einer Konfliktsituation zur Landwirtschaft ausgeschlossen werden;
o Eine Fläche an der Glückstädter Straße zwischen den Hausnummern 9 und 17 – ehemalige Apfelwiese – kann als Potenzialfläche mit Baurecht eingeplant werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76