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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Breitbandausbau; Billigung der Machbarkeitsstudie Übertragung der Aufgabe Breitbandausbau auf das Amt Hörnerkirchen  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2013-394 Breitbandausbau;
Billigung der Machbarkeitsstudie
Übertragung der Aufgabe Breitbandausbau auf das Amt Hörnerkirchen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Michael Lantau
Federführend:Strategische Steuerung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende verliest die Vorlage und geht inhaltlich hierauf ein.

 

Auch hierzu findet die Beratung gemeinsam statt.

 

Herr Werner Harms erkundigt sich nach dem Kostenumfang, wenn 100% Breitbandausbau berücksichtigt wird.

Frau Poggensee macht deutlich, dass dieser Wert die Investitionssumme erheblich erhöht. Sie stellt fest, dass im Rahmen der Machbarkeitsstudie der Erfahrungswert von 95% herangezogen wurde, da dies in den meisten Projekten realisiert wurde. Ob ein 100% Ausbau möglich ist, ist erst bei der Netzplanung zu ermitteln, nicht im Rahmen der Machbarkeitsstudie.

 

Herr John Höft stellt fest, dass die Gemeinden mit der Aufgabenübertragung kein direktes Mitspracherecht haben werden. Somit sind die Kosten, die durch die Gemeinden zu tragen sind noch nicht abschließend festgelegt. Ohne den genauen Kostenrahmen zu kennen,lt er die Übertragung auf das Amt nicht für seriös und somit noch nicht entscheidungsreif.

 

Frau Poggensee erläutert, dass Verfahren und den Zeitpunkt, wann die Kosten der Netzerstellung bekannt sind. Herr Lantau stellt fest, dass kein direktes Entscheidungsrecht bei den Gemeinden bei einer Aufgabenübertragung besteht, jedoch die Arbeitsgruppe erhalten bleibt.

 

rgermeister Münster stellt fest, dass es hier sicherlich um ein Vertrauensvorschuss gegenüber dem Amt handelt, dieser aber aufgrund der gemachten Erfahrungen in den letzten fünf Jahren durchaus gerechtfertigt ist.

 

Herr Thomas Rohde stellt, fest, dass diese Übertragung nicht anders zu sehen ist als die Aufgabenübertragung bei der Schule. Auch hier hat sich die Übertragung bewährt. Diese Auffassung wird von Herrn Konkel unterstützt.

 

Herr Manfred Delfs sieht durch den Fortbestand der Arbeitsgruppe auch die Einbindung der Gemeinden als berücksichtigt an.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,

  1. die Ausführungen zur  Machbarkeitsstudie in technischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht aus der gemeinsamen Sitzung am 24.04.2013 zu billigen. Die finanzielle Planung auf der Basis, dass 95 % der Haushalte angeschlossen werden und eine bauliche Umsetzung des passiven Netzes erst bei Erreichen einer Anschlussquote von 60% der Haushalte( durch abgeschlossene Vorverträge nachzuweisen) erfolgt wird bestätigt, wobei der Außenbereich der Gemeinden nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird.
     
  2. die Aufgabe dem Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Abs. 1 Nr. 15 Amtsordnung (AO) zu übertragen. Der Umfang der Übertragung wird wie folgt definiert:
     

Prüfung, Koordination und Umsetzung des Breitbandausbaus in den Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen zur Verbesserung der Breitbandversorgung.

Verantwortung für die Einhaltung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Koordination und Umsetzung der gewählten Rechtsform „ Regiebetrieb“.

Koordination, Vorbereitung und Umsetzung einer EU-weiten Ausschreibung für den Bau und die Verpachtung eines passiven Netzes.

Verhandlungsführung und -begleitung bis zur Vertragsschließung.

Prüfung und Begleitung bei der Umsetzung des Breitbandausbaus.

Wirtschaftliche Verantwortung für die Netzpacht und ggf. Open Access Vereinbarungen.

Prüfung der Einhaltung der Vertragsvereinbarungen. Abrechnung der Netzentgelte.

Koordination und Informationspflege mit den zu involvierenden Stellen wie Kommunalaufsicht und Bundesnetzagentur.

hrung des Arbeitskreises Breitbandausbau.

Sicherstellung der Finanzierung des Projektes. Die Kostenträgerschaft erfolgt bis zum Ende der Ausschreibung durch die amtsangehörigen Gemeinden zu vier gleichen Teilen. Anschließend erfolgt die Aufteilung analog nach der Ermittlung der Amtsumlage.

Die Übertragung der Aufgabe ist dem Kreis Pinneberg anzuzeigen.
 

  1. die Übertragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Amt Hörnerkirchen die Aufgabenübertragung durch einen Regiebetrieb des Amtes Hörnerkirchen erfüllt und entsprechend eine Handelsregistereintragung gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 HGB beantragt.
     
  2. die Arbeitsgruppe zu erhalten, um den Informationsfluss in die Gemeinden sicherzustellen.
     

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (5)

 

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